Arad (ADZ) – Die Europäische Kommission hat vorige Woche den Antrag Rumäniens auf Eintragung des Namens „Pită de Pecica“ in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben genehmigt, so dass das in Petschka/Pecica im Kreis Arad hergestellte Weißbrot nun einen EU-weiten Schutz genießt. Mit dem Namen „Pită de Pecica“ soll ein Erzeugnis der Klasse 2.3. „Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck“ gemäß der Durchführungsverordnung Nr. 668/2014 der Europäischen Kommission bezeichnet werden. Das Petschkaer Brot ist nun das 12. rumänische Produkt, das von der EU in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben eingetragen wurde, seit 2007 konnte Rumänien nur 11 Lebensmittel registrieren lassen: der in Topoloveni im Kreis Argeș hergestellte Powidl, die Hermannstädter Salami, der geräucherte Marmorkarpfen aus dem Burzenland, die geräucherte Donau-Makrele, der Hermannstädter Schafskäse, die Pleșcoi-Wurst, ein Käse aus Săveni (Kreis Botoșani), der Hechtrogen-Salat aus Tulcea, ein Käse aus Ibănești (Kreis Mureș), ein Karpfenrogen-Salat und eine mit Käse gefüllte Teigware aus der Dobrudscha. Weitere Anträge werden derzeit von der Kommission geprüft.
Das Petschkaer Brot ist ein Weißbrot aus Weizenmehl, Hefe, Wasser und Salz, das gänzlich in der Kleinstadt Petschka hergestellt wird. Den Antrag haben drei Bäckereien aus Petschka eingereicht. Vor 1989 soll dieses Brot dem Diktatorenpaar Nicolae und Elena Ceau{escu so gut geschmeckt haben, dass es täglich nach Bukarest eingeflogen werden musste.