Hermannstadt – Das Einwohnermeldeamt des Kreises Hermannstadt/Sibiu gibt zur Kenntnis, dass 4806 minderjährige Personen mit Wohnsitz im Kreis Hermannstadt im Jahr 2018 das Alter von 14 Jahren erreichen werden und gesetzlich dazu verpflichtet sind, spätestens 15 Tage nach Erreichen des 14. Lebensjahrs in Begleitung eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten beim örtlichen Einwohnermeldeamt vorstellig zu werden, um die Ausstellung des Personalausweises zu beantragen. Des weiteren befinden sich dieses Jahr 26.662 Personen in der Lage, ihren abgelaufenen Personalausweis erneuern zu müssen, welcher frühestens 180 Tage und spätestens 15 Tage vor Ablaufdatum zu beantragen ist. Bei Nichteinhalten der genannten Fristen können Geldbußen in Höhe von 40 bis 80 Lei verhängt werden.
Das ordentliche Gesetz Nr. 1375/2006 führt alle dem Ausstellungsantrag erforderlichen Unterlagen an und sieht vor, dass Minderjährige beim Erstantrag das ausgefüllte Standardformular, den Personalausweis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, die Quittung der Antrags-Bearbeitung im Wert von 7 Lei, und jeweils das Original sowie eine Kopie der Geburtsurkunde, der Heirats-, bzw. Scheidungsurkunde der Eltern, und der amtlich-elterlichen Wohnortsbestätigung einzureichen haben. Personen, welche einen neuen Personalausweis beantragen, müssen beim Einwohnermeldeamt ebenfalls das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde, die Quittung der Antragsbearbeitung im Wert von 7 Lei und das ausgefüllte Standardformular vorlegen und dem abgelaufenen Personalausweis Originale und Kopien der Heirats-, bzw. Scheidungs-Urkunde, der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (bei Todesfall) und der Geburtsurkunden aller jünger als 14 Jahre alten Kinder, sowie die amtliche Bestätigung des Haupt- und eventuellen Zweitwohnsitzes beifügen.
Im Falle von fehlenden Unterlagen aufgrund höherer Gewalt behält sich das Einwohnermeldeamt die Möglichkeit vor, den Antragstellern provisorische Personalausweise auszuhändigen. Um die Verlangsamung dieses bürokratischen Vorgangs zu begrenzen, ersucht das Einwohnermeldeamt des Kreises Hermannstadt alle Personen, deren Personalausweis abläuft oder zwecks Änderung persönlicher Daten erneuert werden muss, ihren zivilen Pflichten fristgerecht nachzukommen.