Reschitza - Die in den 1970er Jahren gebaute Poliklinik Nr. II, die zum medizinischen Kreiskrankenhaus gehört und von der Stadt Reschitza verwaltet wird, ist, bis auf die Stockwerke 4 und 5 und ein paar Resträume, verkauft worden. Käufer waren mehrheitlich die Ärzte, die hier Räumlichkeiten für ihre Privatordinationen angemietet hatten. Damit ist ein langes Kapitel des Gerangels um diese Räume in unmittelbarer Nähe des Reschitzaer Stadtzentrums beendet worden, während dessen niemand so recht wusste, was wem gehörte und vor allem: wer für was (etwa für die Toiletten der Patienten, die meist versperrt waren...) zuständig und verantwortlich ist. Zur Ebnung des Wegs für eine reelle Privatisierung der vorwiegend als ärztliche Ordinationen (für Familien- und Fachärzte) genutzten Räumlichkeiten bedurfte es einerseits eines Regierungsbeschlusses (Dringlichkeitsbeschluss O.U.G. 68/2008 der Regierung) sowie zweier Stadtratsbeschlüsse (Nr. 247/2013 und Nr.197/2014 – man merke die Fünf-Jahres-Distanz zwischen Regierungsbeschluss und Stadtratsreaktionen !). Von den im Stadtratsbeschluss 247/2013 aufgelisteten Räumen ist noch das Kabinett für Expertise der Arbeitsfähigkeit, das zur Rentenkasse Karasch-Severin gehört, nicht verkauft worden, sowie die Privatordination des Managers des Reschitzaer Notfallkrankenhauses, Dr. Dumitru Secăşan.
Insgesamt hat die Stadt von den 44 bislang vermieteten Räumlichkeiten 39 in der Poliklinik II verkauft, weitere fünf an diversen anderen Orten, einschließlich in den Turmblocks im Zentrum der Neustadt, stehen noch zum Verkauf. Nicht bekannt gegeben hat die Stadt in ihrem Kommuniqué bezüglich dieses Großverkaufs die Bedingungen, unter welchen sie die Räumlichkeiten verkauft hat (nicht einmal, ob es Verkäufe in Raten waren), genausowenig wie den Preis, den sie hierfür erzielte. Bezüglich der Stockwerke vier und fünf der Poliklinik II prozessiert die Stadt nach wie vor mit der Direktion für Öffentliche Gesundheit DSP Karasch-Severin (auf diesen Stockwerken war in kommunistischer Zeit die Gesundheitsbehörde Sanepid untergebracht, deren Rechtsnachfolger DSP ist) und erst nach einem endgültigen Gerichtsbescheid kann über deren Schicksal entschieden werden.