Hermannstadt – Einige Änderungen seines Arbeitsprogramms im Licht des nahenden orthodoxen Osterfestes und des gesetzlichen Feiertages am 1. Mai meldet das Bürgermeisteramt Hermannstadt/Sibiu aufgrund der per Gesetz festgelegten Feiertage am 26. und 29. April sowie dem 1. Mai und des von der Regierung per Regierungserlass für frei erklärten 30. April. In diesem Sinn werden die Dienste des Bürgermeisteramtes Hermannstadt und die dem Stadtrat untergeordneten Dienste an den vorgenannten Tagen keinerlei Tätigkeiten entfalten, abgesehen vom Standesamt, dem städtischen Friedhof sowie dem zoologischen Garten im Jungen Wald/Pădurea Dumbrava.
Das Standesamt und seine Abteilungen werden ihre Tätigkeit wie folgt entfalten: Todesfälle können am 26. und 27. April sowie am 30. April zwischen 9 und 13 Uhr gemeldet werden. Die Todesfälle, die sich ab Samstag ereignen, können am Dienstag, den 30. April, nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, gemeldet werden. Ehen werden am Samstag, den 27. April geschlossen und die für die am 9. Mai zu schließenden Ehen einzugebenden Unterlagen können am 30. April eingereicht werden. Die Geburten können am 30. April, zwischen 9 und 13 Uhr gemeldet werden.
Der Zoo ist in dieser Zeitspanne täglich zwischen 9.30 und 18.30 Uhr zugänglich und ab dem Monat Mai zwischen 9.30 und 19.30 Uhr. Für den Zugang auf das Zoogelände werden die Besucher den Eingang an der Jungenwaldstraße/Calea Dumbr˛vii sowie den in der Ludoș-Straße im Goldtal-Viertel/Valea Aurie verwenden können.
Die Büros des städtischen Friedhofes sind am 27. und 30. April für die Vereinbarung von Bestattungsterminen zugänglich. Am 26., 28., 29. und 30. April sowie dem 1. Mai wird für die Zufahrt der Fahrzeuge keine Gebühr erhoben.