Reschitza – Senator Ion Marcel Vela (PNL) hat in seinen Demarchen zur Senkung des Rentenalters in mehreren Ortschaften des Banater Berglands einen Teilsieg errungen. Dienstag stimmte der Senat mit 76 Stimmen (bei 21 Stimmenthaltungen und sechs Gegenstimmen) für die „Wiedergutmachungsmassnahme”, die Schwelle zum Rentenalter in Reschitza, Ferdinandsberg/Oţelu Roşu, Anina und Neumoldowa sowie in den Gemeinden Armeniş und Ciudanoviţa um zwei Jahre zu senken.
In der vom Senator vorgeschlagenen Novellierung des Gesetzes 236/2010 über das Einheitliche System der Öffentlichen Renten wird Abs.5 des Art.65 dergestalt abgeändert, dass zur Kategorie der Personen, die um zwei Jahre früher als das Standardalter in Rente gehen können, ohne gewisse Penalitäten deswegen erdulden zu müssen, auch diejenigen Bürger hinzugerechnet werden, die mindestens 30 Jahre lang ununterbrochen in Gegenden gelebt haben (also nicht unbedingt in Betrieben gearbeitet haben), die von Umweltverschmutzung stark betroffen sind, also „in Bergbaugegenden oder Zentren des Hüttenwesens, aber auch in einem Umfeld mit einem Radius von 8 km rund um solche Ortschaften/Zentren”.
Präzisiert wird, dass es sich um Gegenden handelt, wo „wegen dem Abbau, der Präparation oder Verbrennung von Kohlen und Ölschiefer, des Abbaus und der Verarbeitung von Eisen- und Nichteisenerzen mit hohem Staubgehalt oder begleitet von hoher Staubentwicklung, mit einem hohen Ausstoß von Gasen mit Treibhauseffekt, in Gegenden, wo Kupfer, Blei, Schwefel, Kadmium, Arsen, Zink, Mangan, Fluor und Chlor, Feldspat oder Silizium sowie radioaktive Erze oder Koks abgebaut, erzeugt oder verarbeitet werden”, die Menschen früher in Rente gehen können.
Der Senat stimmte, entgegen den Empfehlungen der Regierung – sie hatte die Zurückweisung der Gesetzesnovellierung gefordert –, für die Gesetzesnovellierung. In erster Lesung sind aus dem Banater Bergland die obenerwähnten vier Städte und zwei Gemeinden namentlich angeführt worden, doch zeichnet sich nach Senator Ion Marcel Vela ab, dass denen noch eine ganze Reihe anderer Ortschaften hinzugefügt wird, wenn die Gesetzesnovellierung dem Unterhaus, der Abgeordnetenkammer, zur Debatte und Abstimmung vorgelegt wird.