Reschitza – Luminiţa Telbis, die Frau des jüngst zu zweieinhalb Jahren auf Bewährung verurteilten Chefarztes der Rentenkasse Karasch-Severin, Sebstian Telbis, der auf ein weiteres Urteil vom Obersten Kassations- und Justizhof wartet, nachdem er in einem zweiten Verfahren auf dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug und Konfiszierung von mehr als der Hälfte des auf eine Million Euro geschätzten mobilen und immobilen Familienvermögens verurteilt wurde, hat ihre Reaktivierung als Richterin beim Reschitzaerr Kreisgericht Karasch-Severin beantragt.
Luminiţa Telbi, hatte im Juni ihre Rente eingefordert, nachdem sich abzeichnete, dass ihr Mann unmöglich von den nachgewiesenen über 300 Bestechungsfällen freigesprochen werden kann und nachdem die Befürchtung im Raum stand, dass dessen Verurteilung ihren Status und vor allem die überaus lukrativen Rentenrechte der Richterin Telbis beeinträchtigen könnte. Ihr jetziges Reaktivierungsansuchen – übrigens bei Beibehaltung der Rentenrechte ... – wurde von der für Richter zuständigen Abteilung des Obersten Magistratrats abgewiesen.
In der Begründung ihres Reaktivierungsansuchens schreibt Luminiţa Telbis, dass beim Kreisgericht Karasch-Severin ein Richterposten frei sei (insgesamt gibt es hier 23 Posten für Richter – Anm. wk) und dass die Belastung mit causae pro Richter bei 503 Fällen liege, also „weit über dem Landesdurchschnitt von 455 causae pro Richter”. Ihre Anstellung würde also die Auslastung der Richter verbessern, den Arbeitsdruck von ihnen nehmen und folglich dem Rechtsprechungsprozess förderlich sein.
Demgegenüber antwortete die für Richter zuständige Abteilung des Obersten Magistratsrats überraschend prompt und eindeutig: „Angesichts des Besetzungsgrads des Organigramms des Kreisgerichts Karasch-Severin in Reschitza und der Tatsache, dass uns ein Gesuch eines Staatsanwalts vorliegt, ins Richteramt an dieser Instanz überzuwechseln, aber auch angesichts des Auslastungsvolumens, das registriert ist, und das in der Nähe der Durchschnittsauslastung auf Landesebene liegt, finden wir, dass das Reaktivierungsansuchen, gerichtet an das Plenum des Obersten Rats der Magistratur, nicht opportun ist, die Frau Richterin Luminiţa Telbis wieder in der Funktion einer Richterin anzustellen, da sich das Kreisgericht Karasch-Severin in keiner so außerordentlichen Lage befindet, dass eine Abweichung von den Modalitäten der Besetzung eines Richterpostens gerechtfertigt wäre.”