Reschitza - Nach dem von der Stadt verlorenen Prozess gegen CET Energoterm (ADZ berichtete), macht sich Bürgermeister Mihai Stepanescu ernsthafte Sorgen um die Zukunft des Rathauses. Denn oft wird sich die Stadt es nicht leisten können, einen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwaltskanzlei ein Honorar von 620.000 Lei zu zahlen als Folge eines Prozesses, den sie zudem verloren hat – gegen ebendiesen Rechtsanwalt.
Angesichts der rund 250 Prozesse, in welche die Stadt gegenwärtig verwickelt ist, und gemessen an der Tatsache, dass sie nur über zwei angestellte Juristen verfügt, die mit ihrer Vertretung betraut sind, ist es „verständlich, dass diese sich nicht ausreichend auf Prozesse und zum festgelegten Termin darauf vorbereiten“ können, sagt Stepanescu. Was über weite Strecken auch den verlorenen Prozess gegen CET Energoterm erkläre.
Nun will die Stadt die Vertretung ihrer Rechtsangelegenheiten ausschreiben und einen Vertrag mit einer Rechtsanwaltkanzlei abschließen, die sie künftig repräsentieren soll. „Es geht mir nicht nur um das ausreichende Studium der jeweiligen Prozessunterlagen“, sagte Mihai Stepanescu den Medien, „sondern auch darum, dass die Rechtsanwälte, die uns vertreten, sich ausgiebig auf die in der real funktionierenden rumänischen Justiz üblichen Winkelzüge vorbereiten können, die sie abwehren müssen.
Im Falle des Prozesses gegen CET Energoterm ging es erstmal nur gegen das Schulinspektorat, vertreten durch dessen Juristen. Die Stadt ist nachträglich eingeführt worden als Beklagte, weil sie die Kosten der Schulheizung zu begleichen hat. Unseren Juristen wurde vom Richter keine Frist zum Studium der Prozessakten gewährt, also kein Aufschub des Prozesstermins, wie beantragt. Das Resultat ist bekannt. Die Bürger unserer Stadt müssen nun der Temeswarer Rechtsanwaltskanzlei ihr horrendes Honorar bezahlen.“
Ein Ausnahmefall für Reschitza: die Ratsherren haben diesmal der Absicht des Bürgermeisters vorbehaltlos zugestimmt und die Ausschreibung für die Rechtsberatung der Stadt Reschitza – mit einer festgelegten Obergrenze für das Honorar – zugestimmt. Die Ausschreibung soll demnächst ins Netz gestellt werden.