Kronstadt – Landwirte im Kreis Kronstadt können Anträge auf Rückerstattung eines Teils des Treibstoffes stellen.
Dazu müssen sich die Verwalter/gesetzlichen Vertreter/Bevollmächtigten der landwirtschaftlichen juristischen Personen mit ihrem Ausweis bis Ende dieses Monats (31. Januar 2025) an die APIA-Zentrale (Zahlstelle und Landwirtschaftsverwaltungsbehörde) wenden. Die Zahlungsanträge für die Rückerstattung staatlicher Beihilfen für die in der Landwirtschaft gekauften und verwendeten Dieselmengen sind für den im letzten Quartal 2024 (Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2024) zur Durchführung maschineller Arbeiten in der Landwirtschaft verwendeten Treibstoff, dessen Einheitswert 2,079 Lei/Liter beträgt, gedacht.
Die staatliche Beihilfe wird in Form der Erstattung der Differenz zwischen dem normalen Verbrauchsteuersatz und dem ermäßigten Verbrauch-steuersatz des Dieselkraftstoffes gewährt.
Die Anweisungen zur Antragstellung, die erforderlichen Dokumente sowie weitere zusätzliche Informationen sind auf der Webseite apia.org.ro abrufbar.