Karansebesch - Bislang hat das Steuer- und Gebührenamt von Karansebesch 1,7 Millionen Lei von natürlichen Personen eingenommen. Das sind 61,55 Prozent der geplanten Steuer- und Gebühreneinnahmen für dieses Jahr. Rein statistisch noch keine zwei Drittel der erwarteten Einnahmen von 2,7 Millionen Lei für dieses Jahr. Also ist man zu Mahnbriefen geschritten, wobei man auch eine alte Weisheit wieder bestätigt fand: bezüglich des Steuer- und Gebührenzahlens sind die armen Leute viel gewissenhafter als die Reichen.
8000 Mahnbriefe hat das Amt bisher an die säumigen Zahler insgesamt verschickt, wobei man auch wieder mal festgestellt hat, dass die einzelnen Steuern und Gebühren unterschiedlich eifrig entrichtet werden. Denn die Grundstückssteuer ist auch in diesem Jahr am gewissenhaftesten bezahlt worden: bislang zu 68,84 Prozent. Die Gebäude-steuer ist zu 64,84 Prozent bezahlt, die Fahrzeugsteuer bloß zu 53,23 Prozent. Dies alles betrifft die natürlichen Personen.
Rechtspersonen haben zwar mehr zum Haushalt der Stadt beigetragen (bislang 1,95 Millionen Lei), aber viel wenigere unter ihnen haben ihre Steuerverpflichtungen pünktlich erfüllt: Nur knapp über 31 Prozent. Diese Situation ist ebenfalls eine, die sich seit Jahren wiederholt und erst gegen Jahresende und nach langem Papierkrieg sind die Unternehmer und Firmen dazu zu bringen, ihre Steuerschulden zu begleichen. Meist reichen ein-zwei Mahnbriefe dazu überhaupt nicht aus. So sind denn an natürliche Personen von Karansebesch 7806 Mahnbriefe verschickt worden und an Firmen „nur“ 297, aber es sind auch bereits mehr als 500 Pfändungen und Kontensperrungen vorgenommen worden, um ans Geld der Steuerschuldner heranzukommen. Allerdings: kein Steueramt kann verhindern, dass eine Firma sich immer wieder neue Konten eröffnet... Demnächst folgt eine Reihe von Zwangsversteigerungen bei jenen Fällen, wo Mahnungen und sonstige Maßnahmen nichts genutzt haben.
Bisher (in den ersten neun Monaten von 2012) hat der Fiskus in Karansebesch aus Zwangsversteigerungen rund 500.000 Lei kassiert. Das wird sich spürbar ändern, zumal ab dem 1. Oktober die dem Fiskus geschuldeten Summen für das laufende Jahr einer „Besteuerung der Zahlungsverspätung“ von zwei Prozent/Monat unterliegen, zu entrichten am Tag der Zahlung der Schulden.