Reschitza – Ungewöhnlich hart fiel das Urteil gegen einen Teil der Reschitzaer Hochschullehrer aus, die im vergangenen Sommer beim Kassieren von Schmiergeld und Einfordern sonstiger Vergünstigungen erwischt wurden und eine schwere Krise an der kleinen Reschitzaer Hochschule „Eftimie Murgu“ (UEM) ausgelöst haben. Das Temeswarer Appellationsgericht wies die Berufungen von Ionel Florinel Franţ, dem ehemaligen Prodekan der Fakultät für Sozialwissenschaften, Ruxana Ghiţă, Präparatorin und Ex-Sekretärin des ehemaligen UEM-Senatspräsidenten Marian Mihăilă (gegen den die staatsanwaltlichen Untersuchungen immer noch nicht abgeschlossen sind) und Irina Oriol, Universitätsdozentin, ab und bestätigte das Urteil des Reschitzaer Kreisgerichts vom 12. Dezember 2015. Damit müssen Franţ (zwei Jahre Gefängnis), Ghiţă (drei Jahre und zwei Monate) und Oriol (drei Jahre, zehn Monate) ihre Haftstrafen antreten. Wenn dieser Beitrag erscheint, sind sie bereits in den Gefängnissen von Temeswar (Franţ) und Arad (Oriol und Ghiţă) eingeliefert.
Dr. Gheorghe Ciulei, einer der erfahrendsten und profiliertesten Strafverteidiger des Banats, der von Ruxana Ghiţă zu ihrem Verteidiger engagiert worden war, gab nach Bekanntgabe des Urteils in Temeswar eine Presseerklärung ab, in welcher er auf eine gravierende Bedenklichkeit des rumänischen Rechtssystems hinwies, die Unverhältnismäßigkeit von Urteilen: „Die Justiz in Temeswar ist nicht wie jene von Bukarest. Für 1000 Euro ist meine Klientin, die ihre Tat eingestanden und mit der Staatsanwaltschaft kooperiert hat, zu einem Freiheitsentzug von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Zur gleichen Zeit ist in Bukarest ein Dorin Cocoş, dem ein Schaden von neun Millionen Euro nachgewiesen werden konnte, zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Oder: Adrian Severin, der Ex-Europaparlamentarier, dem die Annahme einer Bestechung von 100.000 Euro nachgewiesen wurde, wurde ebenfalls zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ich beschuldige die Justiz nicht, zumal ich selber Richter und Gerichtspräsident war: aber ich gebe öffentlich zu bedenken: wir haben ein Problem mit der Verhältnismäßigkeit, wenn ich das Strafmaß konstatierend vergleiche. Deshalb bleibt uns nichts anderes übrig, als uns an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.“ Das Urteil des Temeswarer Berufungsgerichts ist endgültig und kann in Rumänien auf keinem Rechtsweg mehr angefochten werden.