Schüler beschweren sich

Kronstadt - Die neuen Regelungen im Verkehrskodex sehen vor, dass Führerscheine der Klasse C erst ab dem 21. Lebensjahr erworben werden können. Diese Bestimmung überraschte auch die Lehrer und die Schüler des Kronstädter technischen Transportkollegs – eine neue Schulanstalt, entstanden aus der Fusion des ehemaligen „Liceul Auto“ mit dem Eisenbahnlyzeum. Für viele Schüler war es wichtig, mit 18 bereits den begehrten Führerschein in den Händen zu haben und schon Ausschau nach der besser bezahlten Stelle als Berufs-Kraftfahrer zu halten. Das ist jetzt nicht mehr möglich und diesen Schülern droht eine ungewollte dreijährige Pause bis sie legal als Berufsfahrer arbeiten können.

Die Leitung des Kronstädter Kollegs wendete sich nun an das Unterrichtsministerium sowie an das Kronstädter Schulamt mit einer Bittschrift, die mehrere Vorschläge enthält. Die beste Variante wäre, im Falle der von den Gesetzesänderungen betroffenen Schülergeneration der Auto-Berufsschule eine Ausnahme zu machen und ihnen die Prüfungsablegung wie bisher zu ermöglichen. Falls das nicht möglich ist, wäre es denkbar, mit 18 Jahren sich der Prüfung zu stellen, den Führerschein aber erst mit 21 Jahren ausgehändigt zu bekommen oder zumindest die praktische Fahrerausbildung wie bisher durchzuführen und sich aber zu der Prüfung nach den neuen Regelungen zu stellen. Solche Ausnahmen mit Altersdispens seien auch bisher erteilt worden, heißt es in dem von der Kolleg-Direktorin Adina Agache unterzeichnetem Schreiben.