Schutzmasken in der Innenstadt sind Pflicht

Alle Temescher Ortschaften von Maßnahme betroffen

In der Temeswarer Innenstadt herrscht seit Montagnachmittag Schutzmaskenpflicht. Foto: Zoltán Pázmány

Temeswar – Ab sofort ist das Tragen von Nasen-Mund-Masken in allen zentralen Gegenden der Temescher Ortschaften Pflicht. Die Entscheidung des Kreisausschusses für Notsituationen wurde am Montagnachmittag getroffen. Bis gestern (Dienstag) hatten die Lokalausschüsse Zeit, um diese Promenade-Zonen in den jeweiligen Ortschaften zu definieren und die Zeitintervalle festzulegen, in denen in diesen Gegenden Schutzmasken getragen werden müssen. Kinder unter 5 Jahren sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen.

Eine Ausnahme bilden außerdem auch jene Menschen, die intensive physische Aktivitäten durchführen und/oder unter schweren Bedingungen, wie z.B. bei hoher Temperatur oder erhöhter Luftfeuchtigkeit, arbeiten. Auch entlang der Flussufer haben die Fußgänger Schutzmasken zu tragen, informierte der Kreisausschuss für Notsituationen. Alle Märkte, deren Zugänge nicht kontrolliert werden bzw. wo eine Distanz von zwei Metern zwischen den Verkaufsständen nicht eingehalten werden kann, machen dicht während der Alarmstufe. Verkäufer müssen sowohl Schutzmasken, als auch Handschuhe tragen, für Kunden sind lediglich Nasen-Mund-Masken verpflichtend. 

Auf den Straßen aller Temescher Ortschaften ist die Bildung von Fußgängergruppen, die aus mehr als sechs Menschen bestehen, die nicht zur selben Familie gehören, untersagt.

Der Temescher Kreisausschuss für Notsituationen informierte am Montag, dass Schutzmasken unbedingt Nase und Mund bedecken müssen. Masken sind übrigens auch in allen Wartezonen (wie z.B. in Haltestellen oder auf Bahnsteigen), beim Schlange-stehen am Eingang in verschiedene Einrichtungen, außerhalb von touristischen Sehenswürdigkeiten, in Sommergärten, bei privaten oder öffentlichen Festivals und Kultur-events, Wallfahrten u.Ä. zu tragen.