Reschitza - Die Verwaltungen kleinerer Ortschaften haben zunehmend Schwierigkeiten, den ihnen zufallenden Teil von Rechnungen zu begleichen, die aus EU-geförderten Projekten auf sie zukommen. Umso mehr, nachdem Finanzminister Georgescu im Anschluss an die jüngste Haushaltsaufstockung angekündigt hatte, dass die Zusatzfinanzierungen der Kommunen, die bei den Haushaltsumschichtungen beschlossen wurden, hauptsächlich auf Kosten der Ko-Finanzierung von EU-Projekten gehen werden.
Die Kehrseite: alle Kommunalverwaltungen, die Modernisierungen oder Entwicklungen der Infrastruktur mittels EU-Unterstützung abwickeln, riskieren nun, wegen Verspätungen (logischerweise können viele der jetzt fälligen Zahlungen erst im kommenden Haushaltsjahr getätigt werden) Strafzahlungen von der EU aufgebrummt zu bekommen, weil die meisten Ausführungsfirmen keine Gratisarbeiten bzw. auf „Keiner-weiß-wann“ aufgeschobene Zahlungen akzeptieren. Betroffen sind genau jene Ortschaften, die EU-Finanzierungen am dringendsten benötigen, um Infrastrukturarbeiten durchzuführen, weil sie nur über dürftige eigene Haushaltseinkommen verfügen, also arme Kommunen.
Gegenwärtig gibt es zahlreiche solche Ortschaften, die nicht rückzahlpflichtige EU-Finanzierungen über die Maßnahme 322 erzielt haben, aber jetzt die Mehrwertsteuer für die durchgeführten Arbeiten nicht zahlen können – ihre einzige Zahlungsverpflichtung im Projekt –, da sie über keine ausreichenden Einkommen dafür verfügen und da die übergeordneten Verwaltungsstrukturen aus eigenem Geldmangel ihnen nicht unter die Arme greifen können und auch keine Vorschüsse dafür gewähren dürfen.
Weil sie selber die Mehrwertsteuer nicht zahlen können für mittels EU-Geldern bereits bezahlte Rechnungen, behält die EU-Vertretung die nächste Unterstützungstranche ein, die Ausführungsfirmen stellen wegen Nichtzahlung seitens des Auftraggebers (als solcher tritt die Kommune, nicht die EU auf) die Arbeit ein und die Übergabe-/Fertigstellungstermine geraten in Gefahr – oder direkt in Verzug.
„Die Situation ist leidlich verzwickt“, meinte unlängst Nicolae Ştefănescu, der stellvertretende Leiter des Kreisbüros für Zahlungen zwecks Ländlicher Entwicklung und Fischereiwesen Karasch-Severin (OJPDRP). „Ursprünglich sind diese Ausgaben nicht wählbar, nach Tätigung der Zahlung der Rechnungen aber werden sie wählbar und von den Rathäusern kassiert, mittels Abrechnung einer Mehrwertsteuer. Die aber erst mal entrichtet werden muss.“
Ştefănescu gab das Beispiel einer relativ reichen Gemeinde, Răcăşdia bei Orawitza, an. Răcăşdia hatte zwei EU-Projekte in der Durchführung, das Anlegen einer Landstraße/eines Feldwegs und die Einrichtung eines touristischen Infocenters. Um ans Geld für die Beendigung der Projekte zu kommen, musste die Gemeinde erst mal einen Bankkredit aufnehmen in Höhe von einer Million Euro, um damit die fällige Mehrwertsteuer zu bezahlen.
OJPDRP hat anschließend der Gemeinde einen Großteil der Mehrwertsteuer verrechnet – aber diese musste vorher bezahlt werden und deshalb hat die Gemeinde sich verschuldet. Ştefănescu, der früher mal die Direktion für Öffentliche Finanzen Karasch-Severin geleitet hatte, wertete das Beispiel Răcăşdia als positiv, „denn nicht alle Gemeinden sind so offensiv mit dem Problem umgegangen wie die aus Răcăşdia – und jetzt haben die Zögerer große Probleme mit der zeitgerechten Beendigung der Projekte“.
Manche haben es „mit arithmetischen und buchhalterischen Purzelbäumen“ versucht, erläutert Ştefănescu, zum Beispiel „verfehlte“ Überweisungen aufs Konto des Rathauses seitens des Ausführers der Arbeiten, dem dann die Gelder zurücküberwiesen wurden und das wurde dann als „Mehrwertsteuer“ ausgegeben und versucht, bei OJPDRP abzurechnen. Das war Seiltanz am Rande der Legalität.
Laut Ştefănescu sei eine mögliche Lösung für arme Gemeinden, dass ihnen erlaubt wird, aus den Vorschüssen, die ihnen bei solchen Projekten überwiesen werden, erst mal die Mehrwertsteuer abzuzweigen und eventuell vielleicht schon im Voraus zu überweisen, wobei dieses Problem vorerst ausgeschaltet wäre. Illegalitäten wären auf alle Fälle damit ausgeschaltet. Nur: gegenwärtig ist das unmöglich. Bankkredite aufzunehmen, um zuerst die Mehrwertsteuer zu bezahlen und nachher, mit dem Verrechnungsgeld, den Kredit zu tilgen, das sei eine mögliche, wenn auch nicht die ideale Lösung. Auf alle Fälle eine Verlustlösung für die Kommunen, weil nicht das gesamte Geld aus dem Kredit abgerechnet werden kann. Einfachere Revolvingkredite wären (fast) ideal.