Sommergärten ab 1. April

Die Purzengasse heißt auch „Gastronomiezeile“

Nicht immer ist der März so warm wie dieses Jahr, doch auch bei kühlerem Wetter lassen sich Wochenendurlauber nicht die Gelegenheit entgehen, am Marktplatz ein Stündchen zu verbringen.
Foto: KR Archiv

Kronstadt – Laut einem Beschluss von 2013 des Stadtrates Kronstadt/Braşov gelten ab dem 1. April die Sommerregelungen für Terrassen in der Inneren Stadt, welche allgemein als „Sommergärten“ betrachtet und bezeichnet werden. Der vorgezogene Frühling führt dieses Jahr dazu, dass Betreiber von Gaststätten, Konditoreien und Bars schon Anträge für die Betriebsgenehmigung stellen, allerdings zu höheren Mietgebühren als in der Zeitspanne April-September. Die Regelungen für die „Gastronomiezeile“, wie die Purzengasse/Republicii auch genannt wird, bleiben die gleichen wie in den Vorjahren: einheitliche Sonnenschirme von 3,5 mal 3,5 Meter für je vier Tische à vier Sitzplätze. Nach den bisherigen Erfahrungen wurde hinzugefügt, dass zwischen zwei Sommergärten ein Durchgang von mindestens 1,2 Meter gelassen werden muss, eine Auflage, welche nicht immer eingehalten wurde.
Die Stadtverwaltung geht auch dieses Jahr von etwa 50 Sommergärten in der Inneren Stadt aus, welche in der Hochsaison Juni/August meistens voll besetzt sind.