Sozialhilfen für benachteiligte Schüler

Je 500 Lei pro Kind und Schuljahr für den Schulbedarf

Hermannstadt - Anträge zur Erteilung von Sozialhilfen in der Form von Gutscheinen zur Unterstützung der Schüler, die mittellosen Familien angehören, nimmt der Dienst für Sozialassistenz im Rahmen des Bürgermeisteramtes Hermannstadt/Sibiu seit dem heutigen Donnerstag und bis Freitag, den 4. September, entgegen. Die Hilfen in Höhe von 500 Lei pro Kind und Schuljahr zahlt die Stadtverwaltung entsprechend dem Dringlichkeitserlass der Regierung Nr. 133/2020.

Die besagten Gutscheine werden elektronisch ausgestellt und können zum Ankauf von Schulbedarf verwendet werden, wie Hefte, Schreib- und Malmaterial, Schultaschen sowie Kleidung. Die Gutscheine besitzen eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellung und können nur gemeinsam mit dem Personalausweis des Empfängers und in einigen bestimmten Geschäften im Wohnort verwendet werden, die bei der Aushändigung der Gutscheine mitgeteilt werden.

Die Sozialhilfen sind den Antragstellern zu erteilen, die ihren Wohnsitz in Hermannstadt haben und die Einschreibung des jeweiligen Kindes im Kindergarten oder einer Schule nachweisen können. Zudem darf das im Juli 2020 erzielte Nettoeinkommen pro Familienmitglied maximal 1115 Lei betragen. Die Liste der einzureichenden Unterlagen ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung www.sibiu.ro oder am Sitz des vorgenannten Dienstes in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei 1-3 einzusehen.

Die ausgefüllten Anträge werden gemeinsam mit den erforderlichen Belegen vom Familienvertreter oder dem gesetzlichen Vormund des Kindes bis 4. September beim Dienst für Sozialassistenz in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei 1-3, Zimmer 2 eingereicht oder an die E-Mail-Adressen protsoc@sibiu.ro oder venit.minim@sibiu.ro geschickt.

Nach Eingang der Anträge wird der zuständige Dienst diese auswerten und die endgültige Liste der Empfänger an die Hermannstädter Präfektur weiterleiten und sie monatlich aktualisieren. Anschließend werden alle Empfänger, die nach der vorgenannten Frist für zulässig befunden werden, Anträge für die gesamte Dauer des Schuljahres 2020-2021 einreichen können und die Hilfen im darauffolgenden Monat erhalten.

Die Empfänger eines garantierten Mindesteinkommens und jene, die Familienbeihilfen beziehen und bereits beim Dienst für Sozialassistenz angemeldet sind, haben nur noch den Beleg über die Einschreibung des Kindes im Kindergarten oder der Schule für das laufende Schuljahr vorzulegen und dürfen von der Eingabe der restlichen Nachweise absehen.