Großwardein – Nach der Analyse der Fachberichte sowie neuer gesetzlicher Regelungen hat der Stadtrat von Großwardein/Oradea eine Reihe von Ergänzungen und Korrekturen beschlossen. Diese sollen die Verfahren zur Gewährung steuerlicher Erleichterungen präzisieren und bestimmte technische Bestimmungen in bestehenden Rechtsakten aktualisieren.
Eine der wichtigsten beschlossenen Maßnahmen betrifft die Einführung einer neuen Kategorie steuerlicher Vergünstigungen für Gebäude in geschützten Zonen. Der Stadtrat genehmigte die Aufnahme der Anhänge Nr. 45 und 45.1, welche das Verfahren zur Gewährung einer Befreiung von der Gebäudesteuer bzw. -abgabe für Eigentümer renovierter Immobilien in geschützten Zonen (mit Ausnahme historischer Denkmäler) regeln. Die Steuerbefreiung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit dem 1. Januar des Jahres, das auf den Abschluss der Renovierungsarbeiten folgt.
Darüber hinaus wurden Steuerbefreiungen für Fahrzeuge genehmigt, die im sozialen Bereich eingesetzt werden.
„Anhang 38 wurde ergänzt, um die Befreiung von der Kfz-Steuer für Fahrzeuge aufzunehmen, die sich im Eigentum sozialer Unternehmen befinden und ausschließlich zur Erbringung sozialer Dienstleistungen genutzt werden“, teilt die Stadtverwaltung mit.
Gleichzeitig bestätigte der Stadtrat die im Steuergesetzbuch für das Jahr 2026 vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen. Damit wurden unter anderem Steuerbefreiungen für bestimmte Kategorien von Gebäuden, Grundstücken und Fahrzeugen erneut festgeschrieben, darunter: Gebäude für soziale Dienstleistungen, durch Naturkatastrophen beschädigte Immobilien, denkmalgeschützte Gebäude in Renovierung oder nach Abschluss der Arbeiten sowie Hybridfahrzeuge.
Eine weitere beschlossene Änderung betrifft die Einhaltung der gesetzlichen Obergrenze von 5 % für steuerliche Vergünstigungen.
„Der Gesamtumfang der genehmigten Steuerbefreiungen liegt innerhalb der in Art. 489 Abs. (3) des Steuergesetzbuches vorgesehenen Grenze, sodass sich die geschätzten Haushaltsauswirkungen für das Jahr 2026 auf 3,2 Millionen Lei belaufen – deutlich unter dem zulässigen Höchstbetrag von 10,7 Millionen Lei“, erklärt die Stadtverwaltung weiter.
Die Stadt weist darauf hin, dass Steuerzahler, die die von diesen Änderungen betroffenen Steuern und Abgaben bereits entrichtet haben, die gezahlten Beträge gemäß den von der Wirtschaftsabteilung der Stadtverwaltung Großwardein festgelegten Verfahren zurückerstattet bekommen.




