Reschitza – Die Verwaltung des Landeskreises Karasch-Severin hat über den Kreisrat für 2026 die Standardpreise landwirtschaftlicher Produkte festgelegt, die gemäß Steuergesetzgebung seit dem 1. Januar 2013 der Besteuerung unterliegen.
Demgemäß sind die Einkommen besteuerbar, die natürliche Personen durch individuelle oder kollektive Kultivierung aus landwirtschaftlicher Produktion (Feldwirtschaft, Obst- und Weinbau, Tierzucht) erzielen, einschließlich auf gepachtetem Land. Was der Kreisrat jetzt festgelegt hat, sind die sogenannten „Einkommensnormen“, aufgrund derer die Steuersummen für 2026 vom Finanzamt kalkuliert werden.
Die gute Nachricht für dergleichen Steuerzahler: die Standardpreise für die 19 der Regelung unterstellten Produkte werden 2026 nicht höher sein als 2025. Was heißt, dass Grünfutter von Naturwiesen weiterhin mit einem Preis von 0,125 Lei/kg Besteuerungsgrundlage fungiert, dass der Standardpreis für Besteuerung bei Weizen, Mais und Gerste 1 Leu/kg beträgt, Raps, Soja, Sonnenblumen und Krautköpfe mit 2 Lei/kg als Standardpreis festgelegt sind, Kartoffeln und Möhren zu 3 Lei/kg, Weintrauben zu 3,20 Lei/kg, Zwiebeln zu 3,80 Lei/kg, Äpfel, Gurken und Birnen zu 4 Lei/kg, Tomaten, Paprika und Pflaumen zu 5 Lei/kg, und Bohnen zu 8 Lei/kg.
Diese Liste der Standardpreise ist von den Mitgliedern des Kreisrats auf der Oktobertagung abgesegnet worden. Die Preise sind von der Landwirtschaftsdirektion Karasch-Severin dem Kreisrat vorgeschlagen worden, aufgrund einer Verfügung/Empfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Diese Preisliste ist die Grundlage für die Festlegung der Jahressteuer für natürliche Personen, die Einkommen aus der Pacht und Bearbeitung landwirtschaftlicher Flächen erzielen. Werden die bei obiger Aufzählung angeführten landwirtschaftlichen Produkte von den Erzeugern weiterverarbeitet, unterliegen sie anderen Besteuerungkriterien.




