Reschitza – Über das „Kinder-Notruftelefon“ 0255-983 sind im Verwaltungskreis Karasch-Severin im vergangenen Jahr 124 Anrufe von Kindern in Not eingegangen, die 151 Kinder betroffen haben. Dies die Bilanz der Generaldirektion für Sozialbetreuung und Kinderschutz Karasch-Severin (DGSPC). 33 der Anrufe sind nach Untersuchungen und Überprüfungen als „grundlos“ eingestuft und ad acta gelegt worden. Im Fall von 79 Kindern griff DGSPC mit Beratung ein, die sowohl die Kinder als auch deren Familie einschloss. Im Fall von 34 Kindern beschloss die Kinderschutzbehörde, als Dringlichkeitsfälle die Betroffenen auf (kürzere oder längere) Zeit aus ihrem familiären Umfeld zu entfernen und Pflegeeltern anzuvertrauen.
Bis Ende Mai des laufenden Jahres hat DGSPC 2017 in 43 Fällen aufgrund der Anrufe über 0255-983 Untersuchungen durchgeführt. Es handelt sich um Situationen, die als „Risikosituationen“ für betroffene Kinder eingestuft wurden. Dazu die Dienststellenleiterin „Kindertelefon“, Adriana Sătmărean: „Das ‘Kindertelefon’ hat sich zu einer wichtigen Einrichtung im Rahmen unserer Mission zum Schutz verwundbarer/verletzbarer Kinder entwickelt. Unser Team ist inzwischen soweit gerüstet, jederzeit eingreifen zu können, wenn es um Situationen von Missbrauch oder Nachlässigkeit gegenüber Kindern geht. Das setzt im Vorfeld eine aufmerksame Untersuchung aller Aspekte voraus, die einen Anruf bei uns auslösen, durch den wir auf einen Missbrauchsfall aufmerksam gemacht werden. Letztendlich geht es darum, die effizientesten Maßnahmen zu ergreifen, um Missbräuchen Einhalt zu gebieten bzw. Wiederholungen vorzubeugen.“
Grundsätzlich ist das „Kindertelefon“ eingerichtet worden, um die Behörde auf Fälle von Missbrauch, auf Nachlässigkeit in der Elternpflicht, auf Risikosituationen fürs Wohlergehen und Leben der Kinder, auf Fälle physischen, sexuellen oder emotionalen Missbrauchs oder auf Ausbeutung von Kindern aufmerksam zu machen. Neben dem Kurzanruf kann dazu auch über 0255-224302 die Behörde direkt angerufen werden.
Über letztere Telefonnummer sind 2016 31 Anrufe bezüglich 71 Kindern eingegangen. Zwölf der Kinder sind als Dringlichkeitsfälle eingestuft worden, wobei die Kinder Pflegeinstitutionen oder -eltern überantwortet wurden. In 58 Fällen ist permanente Beratung der Eltern und Kinder eingeführt worden, ein Fall wurde ad acta gelegt.
Parallel zu den telefonischen Notrufen muss die Behörde auch schriftliche Beschwerden untersuchen. 2016 waren es 50, bezüglich 88 Kindern. 50 Kinder bekommen seither Beratungsdienstleistungen, 27 sind als Dringlichkeitsfälle spezialisierten Institutionen (elf) oder Personen (16) überantwortet worden, elf Fälle kamen ad acta. Auch Rechtspersonen – vor allem die Polizei – haben 2016 sich wiederholt beim Kinderschutz gemeldet. Sie wurden im Fall von 165 Kindern aktiv. Die Dienstleistungen des Amtes für Kinderschutz wurden in 137 Fällen angenommen, die z.T. bis heute noch nicht ad acta gelegt werden konnten. Sonderfälle sind die Fälle von Kindern, die mit ihren Eltern ins Ausland zogen und von dort den Kinderschutz ihrer Herkunftsortschaften/-regionen anriefen. In sieben dieser Fälle wurde die Heimführung der Kinder verfügt, da sie weiterhin rumänische Staatsbürger sind.
Andere Sonderfälle betreffen das immer noch übliche Verlassen von Neugeborenen durch ihre Mütter in den Geburtskliniken. Vor 1989 waren es Dutzende Babies im Jahr, wenn Schwangere sich im letzten Moment unter falschem Namen in der Gynäkologie meldeten, gebaren und dann verschwanden, 2016 waren es vier Fälle. Vor 1989 waren diese Babies nach drei Monaten Spitalaufenthalt Kinderheimen übergeben worden.