Stellen bei Glaubensgemeinschaften

Hermannstadt (ADZ) – Angenommen hat die Abgeordnetenkammer – als entscheidungsbefugtes Gremium – am Dienstag eine weitere Novelle und Ergänzung des Rahmengesetzes Nr. 153/2017 über die Entlohnung von Mitarbeitern aus öffentlichen Mitteln. Bei der Novelle, deren Initiatoren sechs Abgeordnete der nationalen Minderheiten waren – darunter der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Gan], Varujan Pambuccian, der Vertreter der Armenier, sowie Silviu Vexler, der Abgeordnete der jüdischen Minderheit – handelt es sich im Wesentlichen um die Genehmigung weiterer, aus dem Staatshaushalt entlohnter Stellen, bei mehreren Glaubensgemeinschaften in Rumänien.

Insbesondere Mitglieder aus der Reihe der deutschen Minderheit hat die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien, der nun die staatliche Finanzierung von fünf Stellen für Personen mit Hochschulabschluss sowie eine Stelle für eine Absolventin der Theologischen Fakultät zugesprochen wurden. Fernerhin können drei weitere Personen – eine im Verwaltungskreis Muresch und zwei im Kreis Kronstadt/Bra{ov – ohne theologische und/oder Hochschulausbildung eingestellt und aus staatlichen Mitteln vergütet werden. Gläubige auch aus der deutschen Minderheit hat die römisch-katholische Kirche in den Kreisen Temesch/Timi{, Großwardein/Oradea und Sathmar/Satu Mare, denen ebenfalls weitere, aus Staatshaushaltsmitteln finanzierte Stellen zugesprochen wurden.

„Die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien benötigt die Unterstützung des Staates, weil die Gemeinschaft sehr geschrumpft ist,“ sagte MP Ovidiu Gan]. „Wichtig sind sowohl die Stellen der Pfarrer als auch jene der sonstigen Mitarbeiter, um die vielseitigen Aufgaben erfüllen zu können. Ich freue mich, dass es aufgrund der guten Zusammenarbeit mit meinem Kollegen Silviu Vexler, dem Vizepräsidenten des Arbeitsausschusses im Parlament, erneut gelungen ist, etwas Gutes für unsere Gemeinschaft zu tun.“