Steuererhebung erst ab 19. Januar

Sehr viel höhere Immobilien und KfZ-Steuern / Wenige Entlastungen oder Befreiungen werden lokal bestimmt

Arad/Temeswar - Die Steuerbehörde der Stadt Temeswar/Timișoara (Direcția Fiscală a Municipiului Timișoara – DFMT) nimmt die reguläre Einhebung der lokalen Steuern und Abgaben erst ab dem 19. Januar wieder auf, ebenso die Arader Stadtverwaltung. Grund dafür ist die notwendige Aktualisierung des IT-Systems und die Neuberechnung der Steuersätze. Bis zu diesem Zeitpunkt arbeitet die Behörde mit einem sogenannten „angepassten Betrieb“, insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Steuererhöhungen, die ab diesem Jahr in Kraft treten.

Während dieser Übergangsphase werden an den Schaltern weiterhin Steuererklärungen für Gebäude und Grundstücke entgegengenommen und registriert (auf der städtischen Online-Plattform geht das nicht, lediglich per E-Mail an office@dfmt.ro.). Außerdem können Bußgelder sowie Gebühren ohne steuerliche Belastung bezahlt werden, darunter Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen, für die temporäre Nutzung des öffentlichen Raums, Gerichtskosten und ähnliche Abgaben.

Auch steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden ausgestellt – allerdings ausschließlich in Fällen, in denen keine elektronische Verarbeitung von Vermögensdaten erforderlich ist.  Ab dem 19. Januar können dann die steuerlichen Abgaben auf der Onlineplattform der Stadt Temeswar(dfmt.ro), wie auch ghiseul.ro sowie an den Kassen der städtischen Steuerbehörde bar oder mit Karte bezahlt werden.

Die Temeswarer Stadtverwaltung hat die lokalen Steuern und Abgaben für das Jahr 2026 deutlich angehoben. Grundlage ist die landesweite Notverordnung zur „Sanierung und effizienteren Nutzung öffentlicher Ressourcen“, die im Sommer 2024 erlassen wurde. Besonders stark betroffen sind Eigentümer von Wohnungen, bei denen sich die Steuerlast in einzelnen Fällen bis auf das Vierfache des Vorjahres erhöhen kann.

Theoretisch steigt der Berechnungswert für Wohngebäude im Besitz von Privatpersonen um rund 79 Prozent. In der Praxis fällt die Belastung jedoch oft höher aus, da die Notverordnung 79/2025 die bislang geltenden Abschläge je nach Alter des Gebäudes (zwischen 10 und 50 Prozent) vollständig abschafft. Gleichzeitig entfallen mehrere Steuerbefreiungen für bislang begünstigte Personengruppen, wie zum Beispiel Personen mit Behinderungen. Konkret wurde der gesetzliche Quadratmeterwert von 1.490 Lei auf 2.667 Lei erhöht. Der Steuersatz selbst bleibt mit 0,1 Prozent unverändert. Als Beispiel nennt die Stadt ein 55 Quadratmeter großes Apartment in Zone A(Innenstadt): Die jährliche Steuer beträgt 2026 515 Lei, gegenüber 248 Lei im Jahr 2025 (bei 10-prozentigem Abschlag).

Auch bei der Kfz-Steuer gibt es Änderungen. Neben dem Hubraum wird nun auch die Abgasnorm in die Berechnung einbezogen. Für ein Fahrzeug mit 1.598 Kubikzentimeter Hubraum liegt die Jahressteuer bei etwa 230 Lei für Fahrzeuge mit Euro-0- bis Euro-3-Norm und bei rund 200 Lei für Fahrzeuge mit Euro-6-Norm.Hybridfahrzeuge mit Emissionen über 50 g CO2/km werden ebenfalls mit etwa 200 Lei besteuert, während für Elektroautos eine Jahressteuer von lediglich 40 Lei festgelegt wurde.

Für nichtwohnwirtschaftlich genutzte Gebäude hat die Stadt den Steuersatz auf 1,5 Prozent gesenkt (2025: 1,7 Prozent), um ein berechenbares wirtschaftliches Umfeld zu schaffen. So sinkt bei einer Immobilie mit einem steuerlichen Wert von rund 29 Millionen Lei die jährliche Steuerlast für Unternehmen von etwa 490.000 Lei auf rund 433.000 Lei.

Zudem bleiben Eigentümer, die in die Sanierung historischer Gebäude investieren, sowie Nichtregierungsorganisationen mit sozialen Dienstleistungen weiterhin von bestimmten Abgaben befreit. Wer seine Steuern bis zum 31. März vollständig im Voraus bezahlt, erhält – wie gewohnt – einen Rabatt von 10 Prozent.

Die zugrunde liegende Gesetzgebung wurde erst spät verabschiedet. Entsprechend erschien auch der Beschlussentwurf verspätet: Die Unterlagen wurden erst am 19. Dezember veröffentlicht, die öffentliche Debatte folgte vier Tage später. Dennoch verabschiedete der Temeswarer Stadtrat den Beschluss am 29. Dezember. Einen Tag später gab es die Beschlüse zur gezielten Entlastungen für Eigentümer historischer Gebäude sowie für gemeinnützige Organisationen vorsehen. Kernstück der Entscheidung ist eine bedingte Befreiung von der Gebäudesteuer für denkmalgeschützte Wohnimmobilien, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden. Die Steuererleichterung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren (2026–2027) und beginnt jeweils ab dem 1. Januar des Jahres nach Abschluss der Sanierungsarbeiten. Voraussetzung ist, dass die Gebäude vollständig gemäß den gesetzlichen Vorgaben rehabilitiert wurden. Räume, die für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, sind ausdrücklich von der Befreiung ausgenommen. Nach Angaben der Stadtverwaltung führt die Maßnahme zwar zu geschätzten Mindereinnahmen von rund 1,82 Millionen Lei innerhalb von zwei Jahren, sie soll jedoch einen maximalen positiven Effekt entfalten. Durch die strengen Bedingungen werde sichergestellt, dass die Steuerbefreiung ausschließlich gerechtfertigten Fällen zugutekommt und kein Missbrauch erfolgt. Darüber hinaus beschloss der Stadtrat eine Steuer- und Abgabenbefreiung für Gebäude von gemeinnützigen Organisationen, die als anerkannte Anbieter sozialer Dienstleistungen tätig sind. Die Regelung gilt sowohl für Gebäude im Eigentum dieser Organisationen als auch für Immobilien, die ihnen von der Stadt Temeswar unentgeltlich zur Nutzung überlassen wurden. Voraussetzung ist, dass die Gebäude ausschließlich für nicht gewinnorientierte soziale Tätigkeiten genutzt werden, die im staatlich anerkannten Verzeichnis sozialer Dienstleistungen gemäß Regierungsbeschluss Nr. 867/2015 aufgeführt sind. Mit diesen Beschlüssen will die Stadt Temeswar einerseits den Erhalt des historischen Erbes fördern und andererseits die soziale Infrastruktur durch gezielte finanzielle Entlastungen stärken.

Die Einwohner von Arad reagieren mit Bestürzung auf die massive Erhöhung der Wohnungssteuern, die von der Regierung für das Jahr 2026 beschlossen wurde. Nach mehreren Jahren, in denen die Stadtverwaltung die lokalen Steuern und Abgaben lediglich an die Inflationsrate angepasst hatte, kommt es nun zu drastischen Belastungen für Immobilienbesitzer: Bereits Ende 2024 hatte die Stadt Arad die lokalen Abgaben um bis zu 38 Prozent angehoben. Für das Jahr 2026 folgen nun weitere deutliche Erhöhungen, wobei die Wohnungssteuer in einzelnen Fällen um nahezu 80 Prozent steigt. Viele Eigentümer sehen sich dadurch mit einer erheblich höheren finanziellen Belastung konfrontiert.

Den Aradern stehen bei der Begleichung von lokalen Steuern und Abgaben für 2026 mehrere Zahlungsoptionen zur Verfügung. Neben der Online-Zahlung über die elektronischen Plattformen GlobalPay und ghiseul.ro ist auch die Begleichung an PayPoint-Stationen möglich. Darüber hinaus können die Beträge per Kartenzahlung (POS) oder in bar entrichtet werden.