Steuererklärung wendet Bußgeld ab

Für unbewohnte Gebäude wird keine Müllabfuhrgebühr mehr geschuldet

Hermannstadt - Das Bürgermeisteramt Hermannstadt/Sibiu erinnert anhand einer Mitte der Woche veröffentlichten Mitteilung daran, dass die Eigentümer unbewohnter Immobilien seit der Annahme des neuen Regelwerkes über die Abfallentsorgungsgebühr Anfang Februar von der Bezahlung der Gebühr befreit sind. Die einzige diesbezüglich zu erfüllende Bedingung ist, dass eine Steuererklärung eingegeben wird, die dieses belegt, der eine Bestätigung des jeweiligen Eigentümervereins und alle weiteren Nachweise beizulegen sind, aus denen hervorgeht, dass die Immobilie unbewohnt beziehungsweise außer Betrieb ist.

Die Frist zur Eingabe der Erklärungen und der begleitenden Dokumentation legte die Stadtverwaltung für den 31. März fest, doch wurde diese bis Ende September verlängert, sodass alle Immobilieneigentümer die Gelegenheit bekamen, ihre Akten einzureichen.

Eine Anzahl von über 6500 Bürgern machte innerhalb der gesetzten Frist von der Möglichkeit zur Gebührenentlastung Gebrauch. Für die restlichen rund 3700 Hermannstädter, die in den Evidenzen der Steuerdirektion mit in den vergangenen Jahren unbewohnten Immobilien geführt werden, wurden Festsetzungsbescheide ausgestellt und übermittelt, mit denen von Amts wegen ein vom neuen Regelwerk vorgesehenes Bußgeld in der Form einer Gebühr von 924 Lei pro Jahr festgesetzt wurde. Nichtsdestotrotz wird diesen Bürgern eine Frist von 60 Tagen ab Zugang des Festsetzungsbescheides eingeräumt, um einen Steuerbescheid einreichen zu können, mit dem erklärt wird, dass die betreffende Immobilie unbewohnt ist und um die vorgenannten begleitenden Nachweise vorzulegen. So die Bürger dieser Aufforderung Folge leisten, wird das Bußgeld im Wert von 924 Lei erlassen und für das laufende Jahr keine Müllabfuhrgebühr mehr für die betreffende Immobilie geschuldet.

Die Eingabe der Dokumentationen ist bei der Registratur der Steuerdirektion in der Turismului-Straße 15A, auf der Plattform e-administratie auf der Internetadresse www.sibiu.ro oder per E-Mail bei der Adresse declaratie.salubrizare@sibiu.ro möglich.

Das Bürgermeisteramt hebt ausdrücklich hervor, dass die vorgenannten Steuererklärungen betreffend die unbewohnten Immobilien jährlich bis 31. März einzugeben sind, wodurch bestätigt wird, dass sich der Status der Gebäude nicht geändert hat.