Steuerhinterziehung beim Wurstfabrikanten

Dem Fleischverarbeiter C+C wird ein Schaden von 3,6 Millionen Lei angekreidet

Reschitza – Der mit Hauptsitz und Fabrik im Reschitzaer Vorort Câlnic/Köllnick ansässige Fleischverarbeiter C+C, das in Westrumänien wohl erfolgreichste Ergebnis der seinerzeitigen Sondergesetze für wirtschaftlich benachteiligte Gebiete, ist ins Kreuzfeuer der Steuerfahnder geraten. Am Dienstag und am Mittwoch führten diese zusammen mit Polizisten Durchsuchungen in der Firma und bei neun Privatpersonen durch und beschlagnahmten 11.710 Euro, 73.000 Lei, Buchhaltungsübersichten und Rechentechnik. Insgesamt 90 weitere Personen aus den Verwaltungskreisen Karasch-Severin, Temesch, Dolj, Argeş, Klausenburg/Cluj und Kronstadt/Braşov sowie aus Bukarest wurden zu Vernehmungen vorgeladen.

Die Untersuchungen beziehen sich auf die Zeitspanne 2011-2015 und gehen der „begründeten Vermutung“ nach, dass die beiden Hauptgesellschafter des größten westrumänischen Fleischverarbeiters in dieser Periode den rund 600 Arbeitnehmern (genau sind es 583) offiziell und arbeitsvertraglich nur den obligaten Mindestlohn bezahlt haben – und dafür auch die entsprechenden Lohnabgaben an den Staat und die Versicherungen entrichteten –, um ihnen unter der Hand jeweils Summen zwischen durchschnittlich 500 und 1000 Lei auszuhändigen, die nicht besteuert bzw. mit Lohnabgaben belastet wurden.

Die Untersuchungen laufen in der Koordination von Staatsanwälten des Kreisgerichts Karasch-Severin durch die Polizisten der Direktion zur Untersuchung von Wirtschaftsvergehen der Kreisinspektorate der Polizei Karasch-Severin und Temesch, von DIICOT-Beamten und „Kämpfern des Dienstes für Sondereinsätze“ – „die Maskierten“, wie sie im Volksmund heißen - und mit Unterstützung des Inlandsgeheimdienstes SRI, heißt es in einem ersten Kommuniqué des Inspektorats der Kreispolizei IPJ. Die beiden Hauptgesellschafter von C+C, Claudiu Cocora und Lucian Orel, sind für 24 Stunden festgenommen worden und wurden Donnerstag dem Richter vorgeführt, der über ihre Inhaftnahme zu einer 28tägigen U-Haft entscheiden soll.