Steuern und Abgaben 2016

Das Bürgermeisteramt nahm infolge eingereichter Vorschläge eine Änderung vor

Hermannstadt – Den Wert der Steuern und Abgaben, welche die Privat- und Rechtspersonen in Hermannstadt/Sibiu im Jahr 2016 abführen werden, hat das Hermannstädter Bürgermeisteramt in seiner Sondersitzung von vergangenem Montag angenommen. Den Projektentwurf hierzu stellte die Interims-Bürgermeisterin Astrid Fodor vor einem Monat vor, anschließend hatten die Bürger die Möglichkeit, sich an der öffentlichen Debatte zu diesem Thema zu beteiligen. Infolge dieser Beratungen erhielt die Stadtverwaltung Vorschläge zur Senkung der Steuern für Gebäude mit wirtschaftlichem Zweck, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden. Nach einer Analyse der Stadtverwaltung betreffend den Einfluss dieser Änderung auf den lokalen Haushalt, legte die Interims-Bürgermeisterin den Entwurf mit einer Änderung dem Hermannstädter Stadtrat zur Billigung vor.

„Infolge der Gespräche mit der Öffentlichkeit haben wir den einzigen Vorschlag erhalten, die Steuer für die Privatpersonen zu senken, die ihre Immobilien nicht für eigene Wohnzwecke nutzen. Diese Personen entrichten zurzeit eine Steuer im Wert von 0,1 Prozent, wobei die neue Abgabenordnung die Grenzen zwischen 0,2 Prozent und 1,8 Prozent setzt. Wir haben ursprünglich eine Erhöhung der Steuer auf 1 Prozent vorgeschlagen, was dazu geführt hat, dass Vorschläge zu deren Senkung eingereicht wurden, weil sie indirekt die Tätigkeit der kleinen Dienstleister beeinträchtigt. Diese kleinen Firmen, die eine breites Angebot an Arbeitsplätzen und Leistungen bieten, haben in den vergangenen Jahren eine gute Entwicklung durchgemacht. Gemeinsam mit der Steuerdirektion haben wir den Steuersatz einer neuen Analyse unterzogen und die Schlussfolgerung gezogen, dass ihr Wert auf 0,5 Prozent wieder herabgesetzt werden kann“, so Astrid Fodor. Der Beschluss des Hermannstädter Stadtrates betreffend die lokalen Steuern und Abgaben kann auf der Internetseite des Bürgermeisteramtes, bei der Adresse www.sibiu.ro/ro2/pdf2015/hot349.pdf eingesehen werden.