Hermannstadt – Den Beschlussentwurf zur Festsetzung der Steuern und Gebühren, die 2017 an die Stadtverwaltung abzuführen sind, stellt das Hermannstädter Bürgermeisteramt zur Debatte. Wie auch in den vergangenen 15 Jahren schlägt die Stadt vor, den Wert der Abgaben beizubehalten, solange die von der Regierung getroffenen Maßnahmen nicht eine Änderung erforderlich machen. Der Bericht der Steuerkommission des Bürgermeisteramtes sieht vor, dass „betreffend die lokalen Steuern und Gebühren für 2017 die Beibehaltung deren Wertes aus dem Jahr 2016 vorgeschlagen wird“.
Angesichts der heuer vorgenommenen Änderungen im Steuergesetzbuch ist es in vielen Fällen zu Erhöhungen der zu zahlenden Beträge gekommen. Unter anderem dadurch, dass das neue Steuergesetzbuch neuerdings unterscheidet zwischen den Bauten, die zu Wohnzwecken genutzt werden und Produktionsstätten oder Büroräume. Zusätzlich werden seit 2016 auch die Grundstücke unter den verschiedenen Immobilien besteuert und die Steuern werden aufgrund der bebauten Fläche der Immobilien festgesetzt. Am meisten hat diese neue Berechnungsweise die privaten Eigentümer getroffen, welche Gebäude besitzen, die zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Die Besteuerungsgrundlage erhöhte der Stadtrat in diesem Fall von 0,1 auf 0,4 Prozent, wobei das Steuergesetzbuch einen Spielraum zwischen 0,2 und 1,8 Prozent bietet.
Für die Wohnräume oder -gebäude, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden, beträgt die Steuer, wie auch heuer, 0,08 Prozent vom Immobilienwert. Für eine Wohnung mit einer bebauten Fläche von 50 Quadratmetern und einem Miteigentumsanteil am Grundstück von 14 Quadratmetern in der Zone B, betrug die zu zahlende Steuer 2016 knapp 130 Lei für die Wohnung und sieben Lei für den Anteil am Grundstück. Diejenigen, die Häuser besitzen, zahlen zwar weniger für die Gebäude, aber die Gesamtsumme ist angestiegen, weil nun auch das Grundstück unter dem Haus selber besteuert wird. Demnach ist für ein einstöckiges Haus mit einer Fläche von 100 Quadratmetern und einem Garten von weiteren 150 Quadratmetern insgesamt eine Steuer von knapp 320 Lei zu zahlen. Den Daten des Hermannstädter Bürgermeisteramtes zu den ersten neun Monaten des laufenden Jahres zufolge, betragen die bis zum 31. September eingenommenen Steuern und Gebühren knapp 58 Millionen Lei. Davon zahlten die Rechtspersonen 37,7 Millionen Lei und die Privatpersonen 12,7 Millionen Lei. Für Grundstücke bezahlten die vorgenannten Kategorien 2,9 beziehungsweise 3,9 Millionen Lei.