Strafmilderungen für Dorfrowdys

Die beiden Aggressoren der Polizeistreife in Cănicea haben sich mit der Staatsanwaltschaft „arrangiert“

Karansebesch – Die beiden Rowdys von Cănicea, Gemeinde Domașnea im Temesch/Cerna-Durchbruch, die einen Polizisten bedroht, geschlagen und beleidigt und in der Aus-übung seiner Amtspflichten zu behindern versucht hatten (ADZ berichtete), sind durch ein „Arrangement“ mit der Staatsanwaltschaft verhältnismäßig (dies, da einer der beiden ein Rückfalltäter ist) glimpflich davongekommen. Im Gegenzug zum Eingeständnis ihrer Tat konnten sie mit der Staatsanwaltschaft ihr Urteil „aushandeln“ (was seit einiger Zeit ein rechtlich akzeptiertes, wenn auch moralisch ernsthaft zu bezweifelndes Prozedere im rumänischen Justizsystem ist) und dieses fiel dann, bei Umgehung eines Gerichtsverfahrens, entsprechend milde aus…

Petru Bălu und Mihai Belu, die beiden Schlägertypen aus dem Dorf Cănicea, die sich mit einem jungen Polizisten anlegten, der auf Patrouille war und dabei einem straffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer mitten im Ort eine Geldstrafe verpassen wollte, waren anscheinend durch die ziemlich lange Zeit, die sie darauf hin in U-Haft verbringen mussten, soweit weichgeklopft gewesen, dass sie die Eingeständniserklärung ihrer Schuld im Sinne des Verständnisses der Staatsanwaltschaft des Munizipalgerichts Karansebesch unterschrieben. Damit hatten sie aber implizite die Versicherung, dass ihnen mehrere Jahre Gefängnisstrafe erlassen werden, die ihnen nach ihren „Auftritten“ vom 19. Juli  drohten (man vergegenwärtige sich auch, wie viel Zeit inzwischen vergangen ist...). Drei der inzwischen vergangenen vier Monate hatten die Fausthelden in U-Haft gesessen, einen Monat unter gerichtliche Aufsicht verbringen müssen.

Petru Bălu, der Hauptangeklagte, akzeptierte durch seine Unterschrift auf die Eingeständniserklärung, dass er verurteilt wird wegen Beleidigung einer Amtsperson sowie Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, wofür ihn das Munizipalgericht Karansebesch ohne jede Gerichtsverhandlung zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilte, die Durchführung der Strafe aber auf Bewährung aussetzte. Hingegen steht er die kommenden vier Jahre unter gerichtlicher Aufsicht. Zudem darf er sich die kommenden fünf Jahre dem Polizisten, den er bei Amtsausübung behindert und beleidigt hat, nicht auf weniger als drei Meter nähern und muss 90 unbezahlte Arbeitstage zugunsten der Gemeinschaft ableisten, entweder im Auftrag des Rathauses Cornea oder des Rathauses Iablani]a. Zudem muss er an den Polizisten 15.000 Lei Schmerzensgeld entrichten.

Ähnlich ist das von Mihai Belu ausgehandelte Strafmaß ausgefallen. Die erlassene Gefängnisstrafe beträgt bei ihm ein Jahr und acht Monate. In den Jahren der gerichtlichen Aufsicht muss Belu 90 Tage unbezahlt für die Gemeinschaft arbeiten und auch er muss an den betroffenen Polizisten 15.000 Lei Schmerzensgeld entrichten.