Reschitza – Mit Mira Radovankovic, der Bürgermeisterin von Pojejena am Eingang zur Klissura, dem Donauengpass, ist dieser Tage die vierte Bürgermeisterin unter Strafverfolgung gestellt worden, die vom Wendehalsgesetz der Ponta-Regierung Gebrauch gemacht hatte und zur PSD übergetreten war. Es ist zwar kein ursächlicher Zusammenhang nachweisbar zwischen dem Parteienwechsel im September-Oktober, doch wird allgemein in den Medien des Banater Berglands vermutet oder suggeriert, dass irgendwo im Hinterkopf der politischen oder von anderen Interessen gelenkten Wendehälse auch der Gedanke einer besseren Protektion vor dem Arm des Gesetzes bei der Entscheidungsfindung gewirkt haben muss. Denn in den Fällen Ilie Canea, Petru Lorinţ, Ion Velescu (über alle wurde in dieser Zeitung zum gegebenen Augenblick berichtet) und nun Mira Radovankovic galt es bloß als eine Frage der Zeit, bis sie von der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft unter die Lupe genommen werden. Und auf der Liste stehen noch ein paar weitere Stehaufmännchen und -weiblein. Nach mehreren Durchsuchungen im Rathaus der Serbengemeinde am Donauufer haben die Offiziere der Generaldirektion Antikorruption den Beginn der Strafverfolgung gegen Bürgermeisterin Mira Radovankovic und mehrere Angestellte des Rathauses verfügt.
Im Kommuniqué der DNA zum Thema heißt es: „Freitag, den 12.12.2014, starteten wir die Strafverfoldung gegen die Verdächtigen GLC, DYB und BB wegen Fälschung, also der Straftat, die unter Art.321 des neuen Strafgesetzbuchs definiert ist, und gegen RM, die Bürgermeisterin der Gemeinde, wegen der Straftaten, die von Art. 13, Abs.2 des Gesetzes 78/2000 definiert werden und wegen Anstiftung zur Fälschung, was unter Art. 47, korrelliert mit Art. 321 des Strafgesetzbuchs, fällt.” Der Tatbestand geht auf das Jahr 2011 zurück, als Omer Radovankovic, genannt „der Prinz der Klissura”, nach mehrjährigen Prozessen wegen Schmuggel, Schwarzhandel, Unterschlagung und Korruption ins Gefängnis musste und prompt seine Frau Mira an seiner Stelle gewählt und 2012 wiedergewählt wurde. So wirkte der Filz von Pojejena weiter: „Im Laufe des Jahres 2011 haben Personen aus dem Rathaus Pojejena sechs Lieferverträge für Güter abgeschlossen”, schreibt die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft, „wobei das Dringlichkeitsgesetz OUG 34/2006 übertreten wurde, das öffentliche Ankäufe regelt.” Die Ausschreibungspflicht wurde u.a. verletzt, aber die Staatsanwälte wollen im Laufe der Strafuntersuchungen weitere Beweise sammeln, versichern sie in ihrem Kommuniqué. Denn der Beginn der Strafverfolgung sei bloß ein Schritt, „eine Etappe”, eines angehenden Strafprozesses, belehren die Staatsanwälte, die im Codex des Strafprozederes vorgeschrieben sind, die das Ziel hat, „den prozessualen Rahmen der Verwaltung der Beweismittel zu schaffen” – was einstweilen die Unschuldsvoraussetzung nicht vermindere.