Kronstadt - Mit dem Inkrafttreten des Hochschulgesetzes 199/2023 ändert sich auch die Art und Weise der Gewährung von Ermäßigungen für Studenten im öffentlichen Nahverkehr. So erhalten Studenten, die in Vollzeit an einer anerkannten Universität eingeschrieben sind, bis zum Alter von 30 Jahren eine Ermäßigung von 90 % auf den öffentlichen Personennahverkehr. Die lokalen Behörden können ebenfalls Ermäßigungen von bis zu 10 % gewähren. Der Bürgermeister von Kronstadt, Allen Coliban, kündigte an, dass auf der Lokalratssitzung am Donnerstag, den 28. September, ein Beschlussentwurf zur Genehmigung vorgelegt wird, der vorsieht, dass die Studenten in Kronstadt von dem Höchstbetrag profitieren, den die Gemeinde gewähren kann, d.h. 10 %, so dass sie kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können. Bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmungen des neuen Gesetzes erhielten die Studierenden eine Ermäßigung von 50 %, die zur Hälfte aus dem lokalen und zur Hälfte aus dem staatlichen Haushalt finanziert wurde.