Reschitza – Der Ex-„Präsident-Generaldirektor“ des Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR, Adrian Chebuţiu, sein Handelsdirektor Adrian Coriolan Preda und die ehemalige Sprecherin des Werks, Chebuţius spätere Frau Lăcrimioara (gleichzeitig die Stiftungsvorsitzende der Organisation, die sich als Besitzerin des Reschitzaer Freiluftmuseums der Dampflokomotiven gebärdet), sind von der Antikorruptionsbehörde DNA, Filiale Temeswar/Timişoara, und der Polizeidienststelle zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens DIICOT, Vertretung Karasch-Severin, neuerlich vor Gericht gestellt worden. Der wichtigste Anklagepunkt: Unterschlagung im wiederholten Fall, und Bandenbildung.
Es sei daran erinnert, dass Chebuţiu und Preda bereits vom Arader Berufungsgericht, jeder, zu einer fünfjährigen Haftstrafe im Prozess wegen getürkter Erstattung der Mehrwertsteuer in Millionenhöhe verurteilt sind (der Fall des „Exports“ alter, unverkäuflicher Motoren nach Afrika, den Chebuţiu und der Libanese Said Baaklini mit der Komplizenschaft des Generaldirektors des Schwarzmeerhafens Konstanza/Constanţa eingefädelt hatten und für welchen sie vom Staat die „Erstattung“ der Mehrwertsteuer von über 60 Millionen Euro gefordert hatten), dessen Berufungsverfahren beim Obersten Gerichtshof dieser Tage zur Sprache kommen wird. Desgleichen begann die Strafverfolgung gegen die von Chebuţiu und Preda von UCMR abgespaltete Firma SC Hydro Engeneering SA, deren Mehrheitseigner über Tarnfirmen sie auf zweifelhafte Weise wurden. Im gemeinsamen Pressekommuniqué von DIICOT Reschitza/Reşiţa und DNA Temeswar wird behauptet, dass es „den begründeten Verdacht“ gäbe, dass die im anstehenden Prozess Beschuldigten eine organisierte Verbrechergruppe gebildet haben mit dem Ziel, das Reschitzaer Maschinenbauwerk UCMR durch Veruntreuung zu entwerten, indem sie sich „im Interesse von SC Hydro Engeneering SA“ (deren Alleineigner zwei Firmen sind, AC Management SRL und ICE Internationale Consulting Engeneering Elveţia, beide mit Gesellschaftssitz in der Schweiz und den Dreien gehörend), deren Know-how unter den Nagel gerissen haben („bestehend aus Technologien, Dokumenten, handgefertigten Skizzen, Industriezeichnungen – alles in einem Wirtschaftswert von, geschätzt, mehr als 17 Millionen Lei“ - steht im Kommuniqué).
Zudem gehe aus den Buchhaltungsdokumenten von SC Hydro Engeneering SA hervor, dass die Firma zwischen dem 28. Mai 2007 (dem Datum ihrer Übernahme durch die beiden Schweizer Firmen) und dem 28. November 2013 (als die DNA die Untersuchungen startete) insgesamt 47.862.851,68 Lei verrechnete und kassierte, die auf die eine oder andere Weise in den Taschen von Adrian Coriolan Preda, Adrian Chebuţiu und Lăcrimioara Chebuţiu landeten und direkt oder indirekt ein Ergebnis ihrer Unterschlagungen und der Firmenaneignung waren. Nachdem das Mutterwerk UCMR vom Unterschlagungstrio als Gesellschafter von SC Hydro Engeneering SA gestrichen wurde – vorher war das Maschinenbauwerk Alleinbesitzer und –gesellschafter seiner Fachabteilung für Wasserkraftwerksbau und –ausstattung – ließen die drei 92 Modelle für Industriebauten – hauptsächlich Wasserkraftwerke – aus dem Archiv der ehemaligen Fachabteilung evaluieren, von denen bloß sieben entstanden sind, nachdem SC Hydro Engeneering gegründet wurde, wobei ihnen ein Lizenzwert von 30.991.143,30 Millionen Lei attestiert wurde. Dieser Werte wurde in der Buchhaltung der Firma als eine Art „latente Aktiva“ registriert, wobei es sich in hohem Maß um Ergebnisse von Forschungen und um Lizenzen vergangener Jahre gehandelt hat, jener Jahre, als UCMR Alleineigner war.
Der Schaden, den die drei, bloß buchhalterisch gerechnet, dem Reschitzaer Maschinenbauwerk zugefügt haben, beziffern die Staatsanwälte auf 77.687.269,71 Lei (47.862.851,68 Lei aus gratis übernommenen Entwurfsarbeiten aus der Zeit, als die Facharbetilung dem Maschinenbauwerk gehörte und 29.824.419,03 Lei die Industriemodelle aus jenen Jahren). Beide Summen werden von der Staatsanwaltschaft als „illegal in der Buchhaltung von Hydro Engeneering registriert“ bezeichnet. Die mehr als ein Jahr dauernden Untersuchungen im Rechtsgestrüpp und im Fallengewirr, dass Chebuţiu und Preda angelegt hatten, wurden, laut DNA- und DIICOT-Kommuniqué, „mit Fachunterstützung seitens des Rumänischen Sicherheitsdienstes durchgeführt“. Und die Untersucher fügen hinzu: „Die Verdächtigten und die Beklagten erfreuen sich einstweilen der Rechte und Prozessgarantien, die im Strafgesetzbuch vorgeschrieben sind, genauso wie der Unschuldsvermutung.“