Temeswar - Die Rechtsfakultät der West-Universität Temeswar hat als bislang einzige staatliche Fakultät für Rechtswissenschaften in Rumänien die Eilverordnung der Regierung Rumäniens Nr. 13/2017 zur Änderung des Strafgesetzbuchs (Gesetz Nr. 286/2009) und der Strafprozessordnung (Gesetz Nr. 135/2010) aufs Schärfste verurteilt. In einer Mitteilung des Fakultätsrates vom 1. Februar heißt es, dass die Regierung Rumäniens sich entschieden habe, ihre dem Allgemeinwohl dienenden verfassungsrechtlichen Befugnisse dem Interesse Einzelner unterzuordnen und sich durch die verabschiedete Eilverordnung über das Recht hinwegzusetzen. Dadurch haben die Mitglieder des Kabinetts ihre Legitimität und ihren vom Volk per Wahlen erhaltenen Regierungsauftrag verspielt und das Gerüst des rumänischen Rechtssystems, die geltende Verfassung, stark beschädigt.
Der Lehrkörper der Temeswarer Rechtsfakultät erinnert daran, dass Verfahrensregeln nicht zweckentfremdet werden dürfen, sondern dass in einer liberalen Demokratie der Rechtsstaat und der allgemeine Vorrang des Gesetzes nicht in Frage zu stellen seien. Rumänien sei den Werten der liberalen Demokratien verbunden und könne auf gesunde verfassungsrechtliche Traditionen zurückschauen, die eine Rechtsfakultät zu verteidigen habe. In ihrer Eigenschaft als Teilverantwortliche für den juristischen Nachwuchs Rumäniens habe es die Temeswarer staatliche Rechtsfakultät für nötig gehalten, die Verabschiedung der Eilverordnung Nr. 13/2017 zu verurteilen und öffentlich dagegen Stellung zu nehmen, heißt es des Weiteren in der Mitteilung, die der ADZ vorliegt und bereits über das wichtigste Kommunikationsmedium der rumänischen Juristen, die Internetseite www.juridice.ro, veröffentlicht wurde. Alle anderen Rechtsfakultäten des Landes, vor allem die führenden Juristenschmieden in Bukarest, Jassy/Iaşi, Klausenburg/Cluj-Napoca, Craiova und Hermannstadt/Sibiu, werden ferner aufgefordert, sich der Meinung ihrer Temeswarer Akademikerkollegen anzuschließen.
Dr. Dan Cărămidariu