„The Telegraph“-Beitrag über Maria Radna schlägt hohe Wellen

Bundesbeauftragter für nationale Minderheiten Hartmut Koschyk nimmt Stellung dazu

Temeswar - Der in der britischen Online-Publikation „The Telegraph“ erschienene Beitrag über Maria Radna schlägt weiterhin hohe Wellen.  Eine Stellungnahme dazu verschickte am 5. August auch das Pressebüro des Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, MdB Hartmut Koschyk. Wie die römisch-katholische Diözese Temeswar/Timişoara zu Beginn dieser Woche, kritisiert auch Koschyk, der an der feierlichen Segnung der Renovierungsarbeiten teilgenommen hat, den in Hermannstadt/Sibiu verfassten Beitrag des Journalisten Luke Dale-Harris. „Über die haltlosen Vorwürfe von Luke Dale-Harris bin ich gleichermaßen entsetzt wie empört“, schreibt Hartmut Koschyk. „Es verletzt die Grundregel journalistischer Sorgfaltspflicht, die bereits im Frühjahr 2015 erfolgte Stellungnahme der Diözese Temeswar zu den von Luke Dale-Harris gestellten Fragen bei der jetzigen Veröffentlichung in keinster Weise berücksichtigt zu haben“, so Koschyk weiter.

Dass bei der Sanierung der Wallfahrtsbasilika und der Klosteranlage Maria Radna konservatorische Grundsätze verletzt worden seien, das könne Hartmut Koschyk nicht erkennen. Ganz im Gegenteil: Er betrachte die Sanierung als sehr gelungen. „Ich verfüge hierbei durchaus über Vergleichsmaßstäbe eben-falls gelungener Sanierungsarbeiten, wie beispielsweise die Wallfahrtsbasiliken Gößweinstein und Vierzehnheiligen in der Erzdiözese Bamberg“, fügte Koschyk hinzu. „Auch, was die Zeitabläufe und das Finanzvolumen der Renovierung betrifft, wird es in Europa wohl wenig Vergleichsbeispiele geben, dass in dem festgelegten Zeitrahmen und unter Einhaltung des Finanzbudgets eine derartige Großmaßnahme bis zum jetzigen Zeitpunkt so erfolgreich realisiert werden konnte“, ist Hartmut Koschyk überzeugt. Bis Jahresende soll die Sanierung des größten Banater Wallfahrtsortes abgeschlossen sein.

„Man kann nur hoffen, dass nicht antikirchliche oder europaskeptische Vorbehalte die Triebfeder für diesen unsachlichen und verunglimpfenden Artikel gewesen sind“, schreibt der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.