U-Haft verlängert - Gerichtsverfahren gegen Reschitzas Ex-Bürgermeister ist noch nicht gestartet

Reschitza – Die Instanz des Kreisgerichts Karasch-Severin in Reschitza/Reşiţa hat das Ansuchen des zurückgetretenen Bürgermeisters und PSD-Chefs von Reschitza, Mihai Stepanescu, abgewiesen, ihm bis zu Beginn seines Prozesses die U-Haft in eine andere Form juristischer Restriktion umzuwandeln. Der Richter für Rechte und Freiheiten konstatierte die entsprechende Begründung und die Legalität der im November 2015 verfügten Untersuchungshaft und verlängerte diese bis zum 5. Februar 2016. Das Urteil ist insofern etwas befremdlich, als Stepanescu bereits am Abend des Tages seiner Verhaftung (19. November 2015) wegen Korruption alle (im Laufe des Tages erst heftig geleugneten und auf politische Intrigen zurückgeführten) Anschuldigungen zugegeben hatte und die Anklageschrift der DNA-Staatsanwaltschaft bereits Mitte Dezember dem Gericht und Stepanescus Verteidigern vorgelegt wurde, wobei die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft Stepanescu ausdrücklich für sein „kooperatives Verhalten“ lobte, das es ihr erlaubt habe, in Rekordzeit die Anklageschrift zu verfassen. In Reschitza wird spekuliert, dass die Verlängerung der U-Haft, die Stepanescu im berüchtigten Temeswarer Gefängnis in der Popa-Şapcă-Straße verbringt, damit im Zusammenhang stehen muss, dass er schon seit Weihnachten eifrig Anzeigen schreibt mit dem Wissen, dass er in den sieben Jahren an der Spitze des Reschitzaer Rathauses über Korruptionsfälle sammeln konnte. Ironisch spricht man in Reschitza vom „Ersten Gefängnisbuch“ des ehemaligen PSD-Frontmanns.