Temeswar - Was die Lokalsteuern und -gebühren für das kommende Jahr in der Begastadt betrifft, soll 2016 grundsätzlich alles beim Alten bleiben, mit einigen Ausnahmen. Auch die bei den Stadtbewohnern so beliebte Steuerermäßigung für brave Bürger, jene Steuerzahler, die ihre Steuern vorfristig begleichen, soll weiter gewährt werden. So ein letztes beruhigendes Versprechen der Temeswarer Stadtverwaltung. Dafür macht sich als Erster Bürgermeister Nicolae Robu, „ein überzeugter Liberaler“, wie er sich oft selbst mit gewissem Stolz nennt, besonders stark: „In meiner Amtszeit werde ich keine lokale Gebühr oder Steuer anheben!“ Von besonderem Interesse sind da selbstverständlich für die Steuerzahler ...die Ausnahmen. Im Rathaus wird mit dem Finger auf das neue Steuergesetz gezeigt. Dieses ermöglicht der Stadtverwaltung ( anders gesagt, verpflichtet diese) den bisher praktizierten minimalen Steuersatz bei Immobiliensteuern (für Häuser und Bodenflächen) anzuheben. Bei der Häusersteuer wird ab 2016 als Novum ein höherer Steuersatz pro Quadratmeter eingeführt. Versteuert werden Gebäude auch nicht mehr verschieden nach ihrem Eigentümer (Privat- oder Rechtsperson) sondern nach dem Zweck der Nutzung. Die wirtschaftliche Nutzung der Immobilien soll weitaus höhere Steuern ergeben.
Kräftig zur Kasse gebeten werden jedoch jene Eigentümer von Häusern oder Bodenflächen, die diese vernachlässigen oder überhaupt nicht instandhalten: Für solche Immobilien könnte die neue Steuer gar fünfmal höher als bisher ausfallen. Das jedoch erst ab 2017 für Bauten und ab 2018 für Bodenflächen (nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren der Vernachlässigung einer Bodenfläche erfolgt ab dem dritten Jahr eine Überbesteuerung). Da die Beamten aus dem Rathaus erstmals eine großangelegte städtische Untersuchung und Überprüfung anstellen müssen. Laut Adrian Bodo, Leiter des Temeswarer Steueramts, wurde die Stadt Temeswar in 44 Zonen eingeteilt. 22 Beamten (es sollen aber auch zusätzliche Beamten als Inspektoren eingesetzt werden) werden in je zwei Wohnzonen eine genaue Inspektion, eine Aufzeichnung aller vorhandenen Immobilien vornehmen. Der anstehende Steuersatz wird dann von einer Fachkommission nach genauen Kriterien, je nach dem Zustand der Immobilien bewertet und berechnet. Im Prinzip: Für eine Punktezahl, die der jeweiligen Vernachlässigung entspricht, von 30-59,99 Prozent wird eine Überbesteuerung von 300 Prozent erfolgen, für 60-79,99 Prozent wird 400 Prozent und 500 Prozent Überbesteuerung für eine Punktezahl von 80-100 Prozent angesetzt.
Als Erste stehen, laut Vertretern der Kommunalverwaltung, die Eigentümer der Altbauten und der zahlreichen denkmalgeschützten Gebäude (In der Begastadt gibt es mehr als 14.000 Altbauten) im Visier der Steuerbeamten. Von der Kontrolle und einer eventuellen Überbesteuerung nicht verschont, bleiben jedoch auch alle anderen Besitzer von Gebäuden und Bodenflächen, die aus den Randvierteln machen da keine Ausnahme, u.a. auch die Bewohner der Wohnblocks und Wohngemeinschaften. Keine Ausnahme sollen da auch die Immobilien (Gebäude und Bodenflächen) machen, die Stadt- oder Staatseigentum sind oder im Besitz von öffentlichen Institutionen stehen. So eine erste Ankündigung aus dem Rathaus, der jedoch einige Tage später von Stadtvater Robu etwas leiser widersprochen wurde: „Für die Stadtverwaltung wird es keine Überbesteuerung geben. Wir möchten sämtliche eigenen Immobilien reparieren und instandhalten und selbstverständlich auch die betreffenden Bodenparzellen pflegen. Das nötige Geld wird sich schon finden!“