Ungeahndete Badende im Schutzgebiet

Kreiskommissariat der Umweltschutzgarde Karasch-Severin ignoriert das Gesetz

Orawitza – Vor einigen Tagen veröffentlichten Umweltschützer von GEC Nera aus Orawitza Fotos und Filmfragmente mit übermütigen Touristen – allem Anschein nach und aus Wortfetzen zu schließen aus Bukarest – die trotz striktestem Badeverbot im Kern-Schutzgebiet des Nationalparks Nera-Schluchten – Beuşniţa-Wasserfälle, im sagenumwobenen Waldsee Ochiul Bei, badeten. Die Umweltschützer schickten ihre Aufnahmen am 29. Juli an die  Medien und das Kreisinspektorat der Rumänischen Polizei Karasch-Severin  sowie an das Kreisinspektorat der Nationalgarde für Umweltschutz (IJCSGNM).

Im Begleittext zu den Aufnahmen wurde von den Umweltschützern unterstrichen, dass der Umweltfrevel im Vollschutzgebiet des Nationalparks Nera-Schluchten – Beuşniţa-Wasserfälle geschehen war. Laut Dringlichkeitserlass OUG 57/2007, der 2019 erneuert und aktualisiert wurde und durch den Managementplan des Nationalparks bekräftigt und durch den Ministerorder (des Ministers für Umwelt, Gewässer und Forste) Nr.1642/2016 bestätigt wurde, jedwede menschliche Tätigkeit, ausgenommen Wandern, ausgeschlossen ist.

Bereits am 31. Juli bestätigte das Kreisinspektorat Karasch-Severin der Polizei die Identifizierung der an verbotener Stelle illegal Badenden. Die  Namen seien  an das Kreisinspektorat der Nationalgarde für Umweltschutz Karasch-Severin weitergeleitet worden, um  rechtmäßige Maßnahmen infolge der illegalen Übertretung der Umweltschutzgesetze zu erarbeiten.

Die Karasch-Severiner Vertretung der Nationalgarde für Umweltschutz, IJCSGNM, schickte am 7. August  eine Antwort an die Umweltschützer von GEC Nera auf deren gut dokumentierte Beobachtung. Dazu GEC Nera: „Die Nationalgarde für Umweltschutz hat ihre legalen Aufgaben, die in solchen Fällen auf sie  zukommen, ignoriert. In ihrer Antwort wird von „möglichen Tätern“ gesprochen, obwohl die Polizei klar und unmissverständlich geschrieben hat, wer die illegal Badenden sind. Und wir werden informiert, dass, nach vorheriger Beratung beim Sitz der Garde für Umweltschutz mit den Vertretern der Verwaltung des Nationalparks Nera-Schluchten – Beuşniţa-Wasserfälle weiterhin nach den „möglichen Schuldigen“ gesucht werden soll. Wahrscheinlich war für die Garde für Umweltschutz eine klare Identifizierung der Täter und die Zusendung der Namen und Identifizierungsmerkmale nicht ausreichend...”

Was die Umweltschützer besonders stört: „Keine Rede von einer Besehung vor Ort des Waldsees Ochiul Bei, keine Rede von irgendwelchen Sanktionen gegenüber der Verwaltung des Nationalparks – in deren Aufgabenbereich die strenge Überwachung des Areals gehört, welches striktem Schutz untersteht (und Ochiul Bei ist gerade so ein Areal!), keine Rede von der Weitermeldung des Vorfalls an die Nationalagentur für Natürliche Geschützte Areale (ANANP), keine Rede von der Informierung des Ministeriums für Umweltschutz, Gewässer und Forste betreffs des Vorfalls – und der getroffenen Maßnahmen zur künftigen Vermeidung solcher Vorfälle. All dies ist im Verwaltungsvertrag des Nationalparks als Standartmaßnahmen aufgelistet, wurde aber ignoriert.” 

Das Kommuniqué von GEC Nera, das uns vorliegt, ist auch an die übergeordneten Stellen der Nationalgarde für Umweltschutz Karasch-Severin, die Nationalgarde für Umweltschutz Rumäniens, ANANP, das Ministerium für Umweltschutz – weitergeleitet worden und GEC Nera „erwartet mit Spannung Maßnahmen der übergeordneten Stellen in der Causa „Baden bei Badeverbot im Waldsee Ochiul-Bei“.“