Hermannstadt – Insgesamt 23 Honorarkonsuln, welche in Rumänien Länder aus der ganzen Welt vertreten, waren am Samstag im Hermannstädter Hilton-Hotel anlässlich der Gründungssitzung der Union der Ehrenkonsuln in Rumänien anwesend. In Rumänien vertreten die Diplomaten Österreich, Tschechien, Italien, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Makedonien, Malta, Monaco, Norwegen, die Niederlande, die Slowakei, Spanien, die Türkei, Ungarn, Guinea Bissau, Peru und den Jemen. Als Ehrengäste beteiligten sich an der Veranstaltung Astrid Fodor, die Hermannstädter Interims-Bürgermeisterin, Elena Şerbănescu, bevollmächtigte Ministerin des Außenministeriums, Radu Florea, beratender Minister des Außenministeriums sowie Cristina-Natalie Ionescu, Beraterin der JLC-Direktion des Außenministeriums. Der Zweck der neu gegründeten Union ist die Pflege der fachlichen und sozialen Kontakte der rumänischen Ehrenkonsuln zum politischen und wirtschaftlichen Bereich sowie dem Diplomatischen Korps des Landes und die Unterstützung ihrer Mitglieder in der Erfüllung ihrer Aufgaben, vor allem was ihren Amtsantritt, die Bereitstellung notwendiger Informationen und die Benachrichtigung über die Veranstaltungen und die Kontakte im Bereich angeht.
Den anlässlich der Gründungssitzung gewählten Vorstand der Union bilden der Vorsitzende Andreas Huber, Ehrenkonsul der Republik Österreich in Hermannstadt/Sibiu, der stellvertretende Vorsitzende Ioan Donca, Ehrenkonsul der Republik Lettland in Bukarest, der Schatzmeister Eugen Lascu, Ehrenkonsul der Republik Malta in Bukarest, der Generalsekretär Ştefan Moţec, Ehrenkonsul der Republik Tschechien in Temeswar/Timişoara sowie ein reguläres Mitglied, Georgiana Pogonaru, Ehrenkonsulin der Republik Island in Bukarest. Anlässlich der Sitzung beschlossen die Gründungsmitglieder einstimmig, die Mitgliedschaft im Rahmen der Europäischen Föderation des Ehrenkonsularischen Korps (F.U.E.C.H. - Fédération Européenne des Corps Consulaires Honoraires), mit Sitz in Wien, zu beantragen. Zu den Aufgaben eines Ehrenkonsuls erklärte Andreas Huber „Jeder Ehrenkonsul unterzeichnet einen Vertrag mit dem Land, welches er vertritt, in dem seine Zuständigkeiten angegeben werden. Diese Zuständigkeiten unterscheiden sich von Land zu Land. Eine meiner Aufgaben, zum Beispiel, ist die Vertretung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen Österreichs im Gebiet. Desgleichen kann ich österreichische Staatsbürger bei Notfällen (Verlust von Unterlagen, Angelegenheiten bei der Polizei oder im Krankenhaus) unterstützen und empfange Investoren.“