Temeswar (ADZ) – In der Affäre um das im September 2017 eingestürzte Stadttor an der Lugoscher Straße, das einen 24-jährigen Medizinstudenten in den Tod gerissen hat, haben nun die Richter des Temeswarer Oberlandesgerichts endgültig festgestellt, dass die Kommunalverwaltung bei der Modernisieriung der vor 1989 errichteten Konstruktion illegal vorgegangen ist. Die Staatliche Bauaufsicht hatte zwei Mal Geldstrafen gegen das Bürgermeisteramt verhängt, Bürgermeister Robu hatte seine Juristen angewiesen, Verwaltungsklagen einzureichen.
Das Temescher Kreisgericht stellte zunächst fest, dass die Strafen legal verhängt wurden und wies die Klagen zurück. Das Revisionsgericht prüfte die beiden Urteile und kam zur selben Schlussfolgerung. Obwohl das Gesetz die Begutachtung durch einen Baustatiker vorsah, verzichtete das Bürgermeisteramt darauf, auch fehlten einige Genehmigungen, die das Baugesetz vorschreibt. Die Arbeiten seien 2015 aufgrund einer fehlerhaften und unvollständigen, also illegalen, Dokumentation durchgeführt worden. Die fehlenden Genehmigungen lagen selbst zwei Jahre später nicht vor, als sich die Bauaufsicht nach dem Sturm vom September 2017, dem Einsturz und dem Tod des jungen Mannes einschaltete. Die Überprüfung durch einen Baustatiker habe die Kommunalverwaltung weder vor dem Beginn der Modernisierungsarbeiten, noch nach deren Abschluss in Auftrag gegeben. Es fehle eine geotechnische Studie, man habe die Tragfähigkeit der existierenden Fundamente nie überprüft.
Die Revisionskammer des Temeswarer Oberlandesgericht sei deshalb der Argumentation der ersten Instanz gefolgt und habe deren Urteile aufrechterhalten. Die Baugenehmigung Nr. 1407/2014, die das Bürgermeisteramt sich selbst erteilt habe, stütze sich auf eine unvollständige Dokumentation, die Bauaufsicht habe die Stadtverwaltung rechtmäßig bestraft.
Währenddessen weigert sich Bürgermeister Nicolae Robu, Verantwortung zu übernehmen. Der Temeswarer Lokalpresse sagte er am Montag, dass ihm die Urteilsbegründungen der Gerichte noch nicht vorliegen. Dann habe er selbst einige Ungereimtheiten in der Arbeit seiner Beamten feststellen können, diese seien oberflächlich vorgegangen. Wer Fehler gemacht habe, müsse zur Rechenschaft gezogen werden, sagte Robu. Dies bedeute allerdings nicht, dass die Schlamperei der Beamten als Grund für den Einsturz des Stadttores anzusehen sei, setzte der Bürgermeister fort. Ihm habe man versichert, dass die Arbeiten im Einklang mit dem geltenden Gesetz durchgeführt worden sind. Er habe niemanden aufgefordert, das Gesetz zu brechen, nicht jede Ungereimtheit sei einem Gesetzesbruch gleichzusetzen. Der Einsturz sei allein auf den Sturm zurückzuführen, der beson-ders heftig war.
Auf die Frage nach dem gänzlich fehlenden technischen Entwurf für die Modernisierungsarbeiten antwortete Robu, ein solcher Entwurf sei nicht immer notwendig, das Stadttor habe man lediglich verschönert. Der Bürgermeister sagte, man müsse unterscheiden zwischen Arbeiten, die die Statik eines Baus betreffen, und solche, die sich nur auf die Ästhetik beziehen. Er könne keine Zeit damit verlieren, so etwas zu kommentieren, er sei nicht befugt, die Legalität oder die Illegalität von Bauarbeiten festzustellen. Seine Juristen hätten beteuert, dass alles gesetzmäßig stattgefunden habe. Allerdings haben die Gerichte festgestellt, dass die technische Planung der Arbeiten unvollständig war, sie jedoch laut Gesetz nicht fehlen durfte.
Wie die ADZ berichtete, soll der Grund für den Einsturz vom September 2017 nicht der Sturm an sich gewesen sein, das alte Tor hätten diesem standhalten können. So lautete zumindest die Meinung der Statiker und auch das Fazit der Bauaufsicht. Die vor 1989 angebrachten Großbuchstaben waren an einem Gitter befestigt, durch das der Wind wehen konnte, so dass die ganze Konstruktion standhielt. 2015 hat man dieses Gitter geschlossen, so dass kein Windstoß mehr durchwehen konnte.