Reschitza - Die Regierungskoalition aus PNL-USR-PLUS-UDMR ist beim Feilschen um die Verteilung von Regierungsämtern auf einen grünen Zweig gelangt: Der PNL fallen 23 Präfektenposten zu, der USR-PLUS 14 und dem Ungarnverband fünf. Demzufolge wird das Banater Bergland einen liberalen, der Landkreis Temesch einen Präfekten seitens der USR-PLUS und Arad einen seitens der UDMR haben, während der Unterpräfekt des Banater Berglands von der USR-PLUS gestellt wird.
Vor einem Monat beendete diese Regierungskoalition per Eilbeschluss die offensichtliche politische Lüge von der „Neutralität“ der Regierungsvertreter im Territorium: Die Präfekten wurden in den Rang von „Würdenträgern der Regierung“ erhoben, in der Folge können sie Parteimitglieder bleiben – was sie bisher sowieso immer waren, auch wenn sie offiziell den Rang parteiloser „hoher öffentlicher Beamter“ mimen mussten, wobei ihr Handeln dem permanent widersprach.
Ob im Banater Bergland der um die Jahreswende 2019/20 ernannte Anwalt Cristian Gâfu (PNL) Präfekt bleibt, ist momentan ebenso ungewiss wie der Name des von der USR-PLUS zu ernennenden Unterpräfekten anstelle des amtierenden, immer wieder eingesetzten Jokers der PNL Karasch-Severin, des Juristen Anton Paulescu, der im Laufe der Jahre mal Präfekt, mal Unterpräfekt, mal hoher Regierungsbeamter mit schwammig formuliertem Aufgabenbereich war. Andrei Plujar, Chef der USR-PLUS Karasch-Severin meinte: „Ersten Informationen aus Bukarest zufolge werden wir uns im Kreisbüro der USR-PLUS auf einen Vorschlag über die Person des Unterpräfekten einigen müssen, der dann im Nationalen Leitungsbüro genehmigt werden muss.“
Laut bisheriger Gesetzgebung kann Präfekt/Unterpräfekt eine Person werden, die mehrere Bedingungen erfüllt: Sie muss rumänischer Staatsbürger und in Rumänien wohnhaft sein, das Recht haben, sich an Wahlen zu beteiligen, voll einsatzfähig sein, darf keine Haftstrafe abgebüßt haben (es sei denn, die Person ist zwischendurch voll rehabilitiert worden) und in keinerlei Inkompatibilitätsverhältnis stehen, muss auch ein Hochschulstudium absolviert haben und beim Nationalen Verwaltungsinstitut für die Übernahme der Regierungswürde ausgebildet sein. Letzteres entfällt, wenn die betreffende Person ein volles Mandat als Abgeordneter oder Senator vorweisen kann.