Verantwortung für Finanzierung der Schülerbeförderung

Bukarest - Die Regierung hat nach Genehmigung des Haushaltsplans im Parlament einen Verordnungsentwurf bezüglich der Übertragung der Verpflichtung zur Schülertransportförderung auf die Stadtverwaltung zur öffentlichen Debatte gestellt.

Der Verband rumänischer Gemeinden (AMR) fordert das Bildungsministerium und das Finanzministerium auf, die geltenden Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Finanzierung der Schülerbeförderung innerhalb von Städten aus dem Staatshaushalt einzuhalten. In einer Pressemitteilung des AMR, von Emil Boc, Bürgermeister von Klausenburg/Cluj-Napoca, unterzeichnet, heißt es, die Stadtverwaltung könne die dazu nötigen Finanzmittel nicht sicherstellen. Sogar das effiziente Funktionieren des voruniversitären Bildungswesens könne dadurch auf nationaler Ebene gefährdet sein. Der vom Bildungsministerium eingereichte Verordnungsentwurf beabsichtige, das nationale Bildungsgesetz zu ändern, das für Lernende akkreditierter voruniversitärer Bildungsanstalten die vollständige Finanzierung der Beförderung per Straßenverkehr, Seeverkehr, Schienenverkehr (U-Bahn sowie für alle Zugkategorien der Klasse II) für die Dauer des ganzen Kalenderjahres regelt.


Gleichzeitig würde eines der Prinzipien der lokalen Autonomie verletzt, wonach die Verantwortung nicht auf die lokalen Behörden übertragen werden könne, ohne die Finanzierungsquelle sicherzustellen, fügten die AMR-Vertreter hinzu.


Auch in Bezug auf den öffentlichen Verkehr setzte der Bukarester Oberbürgermeister Nicușor Dan seine Initiative zur Einführung der sogenannten Stundenfahrt um. Seit dieser Woche kann man durch die Hauptstadt für den Preis von 1,30 Lei für die Dauer einer vollen Stunde mit dem Oberflächentransport der öffentlichen Bukarester Transportgesellschaft STB fahren und beliebig oft umsteigen, wenn man die Fahrt über SMS oder eine spezielle STB-App bezahlt.