„Vernachlässigungsstrafe“ für 59 Immobilienbesitzer

Reschitza – Wegen „störenden technischen Zustands“ von 59 Immobilien auf Stadtgebiet – lies: Vernachlässigung ihrer laufenden Pflege bis Baufälligkeit, was in beiden Fällen zur Verschandelung des Stadtbilds und zu Gefahren für die Mitbürger wird – hat der Stadtrat dem Vorschlag der Stadtverwaltung stattgegeben und deren Grund- und Immobiliensteuer im kommenden Jahr um bis zu 500 Prozent erhöht.

Im Vorfeld hat eine von der Stadtverwaltung nominierte Kommission aus Fachleuten den Vernachlässungs- bzw. Verfallszustand der Immobilien auf einer Skala eingestuft. Danach ist die Vermehrfachung der Steuern und Gebühren festgelegt worden, die zwischen Verdreifachung und Verfünffachung liegt. Diese Maßnahme ist vom Stadtrat mit einer Gegenstimme – der des Pro-România-Ratsherrn Gabriel Dinu - angenommen worden.

Gegenüber 2023 ging somit die Zahl der strafbesteuerten Immobilien leicht zurück (von 62 auf 59), ist aber nach wie vor hoch für eine 70.000-Einwohner-Stadt, was diame-tral den Stadt-Erneuerungsbestrebungenen der amtierenden Stadtverwaltung widerspricht. Besitzer der strafbesteuerten Immobilien sind sowohl Firmen als auch Privatpersonen.

Zu den Immobilien, die 2024 höher besteuert werden, gehören das „Alte Universalkaufhaus“ und das Postgebäude auf der Libert˛]ii-Straße, das dem Rathaus gegenüber stehende „Semenic“-Hotel, das „Trandafirul“-Restaurant im Mikrorayon I der Neustadt (Muncii-Boulevard), zahlreiche weitere, weniger repräsentative Lokalitäten der Stadt, zahlreiche Handelsräumlichkeiten, die leer stehen und vergammeln gelassen werden, aber auch Wohnhäuser und Wohnungen, u.a. auf der Pasul-Iorgovici-Straße, am Platz beim Arbeiterheim, der Sitz des Nationalen Christ-Demokratischen Bauernpartei PNȚCD, am Sekuler Stausee die „[ura Dacilor“, mehrere Wohnhäuser in der Castanilor-Straße. 

Es geht in den meisten Fällen um die Vernachlässigung der Fassaden dieser Immobilien, aber zunehmend auch um die Gefahr, die von ihnen durch herabstürzendes Mauerwerk ausgeht. Die Stadt bietet nach wie vor Kompensationen an, wenn sich Immobilienbesitzer entschließen, ihre Fassaden in Schuss zu bringen, etwa für fünf Jahre Steuerermäßigung, wenn die Renovierung auch mit Wärmedämmung einhergeht.