Reschitza – Die Kosten für die Betreuten der Pflegeheime des Banater Berglands werden erheblich erhöht. Diesem Beschluss stimmten die Kreisratsmitglieder auf der Februartagung zu, die unverändert die Beschlussvorlage annahmen, die ihnen der Kreisratsvorsitzende Silviu Hurduzeu (PSD) vorgelegt hatte. Diese bezog sich auf die monatlichen Durchschnittskosten für einen Heimplatz.
Die Erhöhung sei eine Folge der Novellierung der Lohngesetzgebung, deren Auswirkung in diesem Bereich der Anstieg der Betreuungskosten sei, begründete Hurduzeu die Kalkulationen, die zu Kostenerhöhungen von bis zu nahezu 40 Prozent führen. Der Kreisrat stimmte – ohne viel darüber zu diskutieren – über die Betreuungskosten in den einzelnen Heimen ab.
Im Sfânta-Maria-Heim von Reschitza betragen die Kosten 2018 3633 Lei monatlich (2017 lagen sie bei 3102 Lei/Monat), Im Bunavestire-Heim Karansebesch müssen ab diesem Monat 2873 Lei berappt werden (im Vorjahr 2649 Lei), im Elena-Ardelean-Heim von Orawitza stiegen die Kosten auf 3609 Lei/Monat (gegenüber bisher 2588 Lei).
Im größten Pflege- und Altenheim des Banater Berglands, dem Pflegezentrum Reschitza, gab es die geringsten Preiserhöhungen: von 2708 auf 2826 Lei/Monat für einen Vollpflegefall, von 2697 auf 2807 Lei/Monat für teilweise Pflege und von 2592 auf 2785 Lei/Monat für Personen, die in jeder Hinsicht selber für sich sorgen können. Viel massiver fielen die Erhöhungen im Sfin]ii-Constantin-şi-Elena-Heim Karansebesch aus: 3057 Lei Monat die Vollpflegefälle (bisher 2514 Lei), proprotionell geringer die Pflegefälle, die weniger Fremdbetreuung benötigen.
In Sacu, einem der schönstgelegenen Pflegeheime – es ist in einem ehemaligen Landschloss aus dem 19. Jahrhundert inmitten eines dendrologischen Parks untergebracht – muss für einen Vollpflegefall 3309 Lei pro Monat bezahlt werden (bisher: 2695 Lei), 3228 Lei/Monat für einen Teilpflegefall (bisher 2601 Lei) und 3217 Lei/Monat für Betreute, die für sich selbst sorgen können (bisher 2595 Lei).
Laut einer Erklärung von Kreisratspräses Silviu Hurduzeu, die er im Anschluss an die Tagung des Kreisrats machte, müssen die Betreuten der Pflegeheime, die über eigene Einkommen verfügen, 60 Prozent davon ans jeweilige Heim überweisen (weshalb sie die monatliche Rentenbestätigung von der Rentenkasse bzw. andere Einkommenbestätigungen in regelmässigen Zeitabständen vorlegen müssen), „den Rest der Kosten müssen wir von den Angehörigen einfordern, und das geht bis zu den Angehörigen IV. Grades”.
Die Aufgabe, diese Summen von den Angehörigen aufzutreiben (genauer: einzutreiben), verwies der Kreisrat – übrigens im Einklang mit dem Gesetz – an die Generaldirektion für Behindertenbetreuung, Kinder- und Sozialschutz (DGASPC) und an die Heimleiter.