Kronstadt – Da schon so gut wie vorbei, kann man sagen, dass 2014, „das“ Jahr war, in welchem die einheimischen Erzeuger den Großteil der Produktauflagen für Lebensmittel umgesetzt haben, wenn man von den so genannten „traditionellen“ Produkten ausgeht, die diese Bezeichnung noch führen dürfen. Ursprünglich waren es nämlich weit über 400 Produkte, welche unter dem Slogan „nach altem Rezept“hergestellt waren. Doch mehr als 100 erfüllten die europäischen Qualitätsauflagen nicht. Nach den zur Zeit europaweit gültigen Regelungen sind nur noch 275 Erzeugnisse, die sich ab 2015 mit dem Attribut „traditionell“ schmücken dürfen. Davon sind etwa ein Viertel ( 72) im Kreis Kronstadt/Braşov eingetragen.
Diese entsprechen den EU-Auflagen für geografisch geschützte Regionen, geschützte Ursprungsbezeichnung und gewährleistete traditionelle Spezialität. In Kürze sollen die Regelungen für Produkte aus bergischen Regionen und Produkt auf dem Eigenhof/Farm in Kraft treten, Bereiche, in denen mehrere Erzeuger aus dem Kreis Kronstadt ihre Produkte anmelden wollen. Als Zulassungsgrundlage für die Bezeichnung „Traditionelles Produkt“ gelten die Auflagen des Regierungserlasses 724/2013. Eine erteilte Zulassung ist unbefristet und muss nicht erneuert werden, doch sie kann bei Nichteinhaltung der Auflagen (lokale Rohstoffe, keine Konservierungs-/Zusatzstoffe, keine Massenproduktion u.a.m.) entzogen werden.