bw. Temeswar - Einen ersten „Sieg“ in seinem Rechtsstreit gegen die Nationale Integritätsbehörde ANI hat kürzlich Dan Diaconu (PNL), der amtierende Vizebürgermeister der Stadt Temeswa/Timişoara, erzielt: Das Temeswarer Schiedsgericht nahm am 23. Juni die Gegenklage des Liberalen gegen die von der Integritätsbehörde formulierte Klage an und beschloss eine Annullierung der Unvereinbarkeitsanschuldigungen. Bekanntlich hatten die ANI-Staatsanwälte in Folge einer Untersuchung den Temeswarer Vizebürgermeister schon im Jahr 2012 der Unvereinbarkeit mit seinem Amt als Vizebürgermeister der Begastadt befunden und angeklagt.
Laut der Anklageschrift hätte Diaconu in der Zeitspanne vom 22. Juni bis zum 18. Oktober 2012 im Gegensatz zu den betreffenden Vorschriften des Gesetzes Nr. 161/2003 sowohl das Amt des Vizebürgermeisters ausgeübt als auch die Funktion eines Verwalters der lokalen HG Speed Distribution GmbH innegehabt. Schon kurz nach Mitteilung der Anschuldigungen durch ANI 2012 hatte Vizebürgermeister Diaconu entschieden auf seine Unschuld hingewiesen. Die vorgenannte Firma wäre seit 2008 offiziell als inaktiv auf der Website des Finanzministeriums eingetragen gewesen. Am 18. Oktober 2012 wurde sie folglich auch aus dem Handelsregister gestrichen.
Der Gerichtsentscheid vom Schiedsgericht Temeswar kann laut Gesetz binnen 15 Tagen von der Mitteilung angefochten werden. Vizebürgermeister Diaconu gibt sich jedoch darüber zuversichtlich, dass auch ein eventueller Einspruch der Nationalen Integritätsbehörde ANI vom Gericht auf gleichartige Art und Weise zurückgewiesen wird.