Hermannstadt (ADZ) - Angenommen wurde von der Abgeordnetenkammer der vom DFDR-Abgeordneten Ovidiu Ganț zusammen mit Varujan Pambuccian, dem Leader der Fraktion der nationalen Minderheiten, eingebrachte Änderungsvorschlag der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer (regulamentul Camerei Deputaților), demzufolge ein Gesetz nicht automatisch ohne Debatte angenommen werden soll, falls der zuständige Ausschuss den Bericht dazu nicht fristgerecht eingereicht hat. Die Änderung sieht vor, dass die Fraktionsvorsitzenden, die über die Tagesordnung der Kammersitzungen bestimmen, jedwelchen Gesetzesvorschlag auch ohne den Bericht des zuständigen Ausschusses auf die Tagesordnung des Plenums zu bringen haben, um von den Abgeordneten debattiert zu werden, nachdem die Frist des Ausschusses abgelaufen ist. Bislang kam es öfters vor, dass die mit dem Verfassen des Berichtes über den Gesetzesvorschlag zuständigen Ausschüsse die hierfür vorgesehene Frist willentlich verstreichen lassen haben, wodurch ein Gesetzesantrag debattenlos angenommen und an den Senat weitergeleitet worden ist. Die PSD, die diese legale aber unmoralische Vorgehensweise verwendet, weigerte sich, die neue Regelung sofort in Kraft zu setzen, sie wird jedoch ab dem 1. Januar 2021 gültig sein.
„Ich habe des öfteren gegen die stillschweigende Annahme von Gesetzen im Plenum protestiert und bin sehr froh, dass dieser Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung der Parlamentstätigkeit angenommen wurde. Der zuständige Ausschuss, d. h. die Kommission, die die Vorschriften für die Parlamentstätigkeit festlegt, hat unseren Novellierungsvorschlag einstimmig befürwortet, das Plenum hat ihn mit großer Mehrheit angenommen“, erklärte der DFDR-Abgeordnete Ganț. „Sehr verwundert hat mich, dass sich die Abgeordneten der USR enthalten haben, obwohl sie im Plenum wiederholt die parlamentarische Debatte eingefordert hatten. Das bedeutet, dass sie entweder politisch inkonsequent gehandelt oder den politischen Hintergrund der Änderung der Geschäftsordnung nicht verstanden haben.“
Erhalten hat der DFDR-Abgeordnete dieser Tage sodann Antwort auf eine Anfang des Monats an die Nationale Restitutionsbehörde gerichtete parlamentarische Anfrage betreffend ein Grundstück in Kronstadt/Brașov (Str. Cărămidăriei in Bartholomae). Der Antrag auf Rückerstattung war 2006 vom Kreisforum Kronstadt gestellt worden, die Frage der Entschädigung ist jedoch immer noch ungelöst. In der von George Băieșu, dem Vorsitzenden der Restitutionsbehörde, unterzeichneten Antwort teilt dieser mit, dass über die kompensatorischen Maßnahmen für die über 20.000 Quadratmeter große Fläche in der nächsten Sitzung der Sonderkommission für Rückerstattungen entschieden werden soll.