Was geschieht mit den Schulden?

Dringlichkeitserlass enthielt verfassungswidrigen Punkt

Kronstadt – In dem endlosen Verfahren um das Vermögen des LKW Bauers „ROMAN“ in Kronstadt/Braşov, fällte das Verfassungsgericht in Bukarest am Donnerstag, dem 11. Mai, ein Urteil, welches für neue Verwirrungen sorgen wird. Das Verfassungsgericht hatte zu entscheiden, ob der gesamte oder nur Teile des Dringlichkeitserlasses 115, der am 24. Oktober 2003 vom Adrian Năstase Kabinett verabschiedet wurde, verfassungswidrig sei oder nicht. Das verkündete Urteil besagt nun, dass der Erlass einen Verfassungswidrigen Punkt,- und zwar den Punkt 13 - enthält, der als null und nichtig erklärt wurde. Dieser Punkt legte fest, dass im Ausgleich zu ausstehenden Lokalsteuern und Beiträgen, eines der Subunternehmen, welches aus der Aufteilung des „ROMAN“ Werkes hervorgegangen war, an den Lokalrat Kronstadt abgetreten werden darf und somit alle Schulden getilgt seien. Die Überschreibung fand auch statt und der Lokalrat setzte an, aus dem Objekt einen eigenen Industriepark zu gründen, in den auch massiv investiert wurde. Wirtschaftlich wurde er allerdings nie und ist heute ein schwarzes Loch im Haushalt und in Insolvenz.
Trotz der Schuldenbefreiung vor nunmehr 14 Jahren, erholte sich das Stammwerk nicht vollständig und hält sich heute mit spärlichen Aufträgen und einer auf ein Minimum geschrumpften Belegschaft kaum über Wasser. Sollte nun – da sind sich die Rechtsberater uneinig – tatsächlich die Abtretung rückgängig gemacht werden, so tritt erneut die Frage auf, was mit den Schulden geschieht.