Weitere Details des Altstadtsanierungskonzepts vorgestellt

Vier Priorisierungsareale / Aufnahme einer Hypothek ist zwingend

Temeswar (ADZ) – Trotz der Kritik durch den liberalen Koalitionspartner (die ADZ berichtete) hält Bürgermeister Dominic Fritz (USR) an seinem vorige Woche vorgestellten Konzept der Altstadtsanierung fest. Am Montag veröffentlichte die Stadtverwaltung die Liste der Immobilien, die für das Projekt in Frage kommen, sowie die Kategorien der Instandsetzungsarbeiten, die finanziert werden können. Jene Eigentümer, die kein Interesse am Angebot der Stadt haben, sollen dann eine erhöhte Immobiliensteuer zahlen.

Laut der Vorlage, die zu einem späteren Zeitpunkt dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werde, kann die Stadt 20 Prozent der Sanierungskosten übernehmen und für die restlichen 80 Prozent den Eigentümern einen Kredit gewähren. Dies gilt für alle Bauten, die selbst unter Denkmalschutz stehen oder Teil eines denkmalgeschützten Areals sind. In anderen Fällen gibt es keinen 20-prozentigen Zuschuss und die Höhe des Darlehens beträgt nur 50 Prozent der Instandsetzungskosten. Die Kredite haben eine Laufzeit von 10 Jahren, die Stadt hält an der vom liberalen Fraktionsvorsitzenden Dan Diaconu scharf kritisierten Hypothek fest: Als Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehens sollen die Eigentümer eine Hypothek auf die zu sanierende Immobilie aufnehmen. Diaconu hatte gesagt, dass das Finanzministerium den Kommunalverwaltungen ein solches Vorgehen nicht erlaubt, diese seien keine Kreditinstitute und könnten deshalb die Kreditnehmer nicht zwingen, Hypotheken aufzunehmen. Bürgermeister Fritz reagierte bislang auf die Kritik seines Koalitionspartners nicht. Ob das Projekt aber auch umgesetzt wird, hängt vorerst vom Votum der Ratsherren ab. Die Zustimmung der liberalen Stadtratsmitglieder ist notwendig, da die PSD- und Pro-România-Räte für ein USR-Projekt kaum zu gewinnen sind.

Das Projekt nimmt eine Priorisierung der historischen Stadtteile vor, zur ersten Zone gehören der Opernplatz und einige Straßen in dessen unmittelbarer Umgebung. Die zweite Zone umfasst die gesamte Innenstadt, die dritte Zone die zentralen Gassen der Fabrikstadt und der Josefstadt. Im vierten Priorisierungsareal befinden sich die weniger zentralen Straßen dieser beiden historischen Viertel. Die Möglichkeit, einige Gebäude aus der vierten in die dritte Zone zu verlegen, wird gegenwärtig noch erörtert. Priorität genießen also die Eigentümer, deren Immobilien sich im ersten Areal befinden, sollte kein Antrag aus dieser Zone genehmigt werden, kommen Eigentümer aus der zweiten an die Reihe, die Priorisierung erschöpft sich mit dem vierten Areal. Ein Ausschuss, geleitet vom Bürgermeister oder einem Vizebürgermeister, soll über die Anträge entscheiden.