vp. Hermannstadt – Im Hinblick auf die bevorstehenden Parlamentswahlen am 11. Dezember teilt das Personenmeldeamt der Kreises Hermannstadt/Sibiu mit, dass die Bürger verpflichtet sind, die Ausstellung neuer Personalausweise frühestens 180 aber nicht später als 15 Tage vor Ablauf ihrer Gültigkeit zu beantragen. Verstöße gegen die vorgenannte Pflicht, vorgesehen durch Art. 19, Abs. 2, Buchstabe a des Dringlichkeitserlasses Nr. 97/2005, werden mit Geldstrafen zwischen 40 und 80 Lei geahndet.
Bei der Erneuerung der Personalausweise sind vorzulegen: ein Antragsformular, je nach Fall der alte Ausweis, eine Kopie und das Original der Geburts- und im Fall der verheirateten Personen der Heiratsurkunde, wo zutreffend die Kopie und das Original des Scheidungsbeschlusses oder der Sterbeurkunde des Ehegatten, die Geburtsurkunden der Kinder unter 14 Jahre, der Beleg für den Wohnsitz, die Entrichtung der Verfahrensgebühr in Höhe von sieben Lei und die Bezahlung der Stempelmarke im Wert von fünf Lei. Sollten die Antragsteller nicht alle Unterlagen zeitgerecht einreichen können, stellen die Personenmeldeämter provisorische Personalausweise aus.