Hermannstadt (ADZ) – Als „wichtiges politisches Ergebnis“ bezeichnete der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganț die Novellierung der Abgabenordnung per Dringlichkeitserlass Nr. 26/2026 dahingehend, dass für Gebäude, die für Sozialeinrichtungen den Nichtregierungsorganisationen kostenlos zur Verfügung gestellt sind, keine Grundsteuer bezahlt werden muss. Dasselbe gilt für Räume oder Gebäude, in denen Organisationen der nationalen Minderheiten ihre gemeinnützige Tätigkeit ausüben, die sich in ihrem Besitz befinden oder von diesen angemietet wurden, sowie die Grundstücke dieser Verbände. Die Änderungen der Abgabenordnung wurden zusammen mit einer Reihe anderer Regierungsverordnungen am 16. April im Amtsblatt veröffentlicht.
Der 2015 verabschiedeten und seither ergänzten Abgabenordnung zufolge konnten die Bürgermeister bzw. Kommunalräte die Vereine oder Stiftungen, die Sozialeinrichtungen unterhalten (Altenheime, Kinderheime, Reha-Zentren, Hospize, usw.) und also einen Großteil der Pflichten des Staates und letztendlich der Kommunen übernommen haben, die Grundsteuer erlassen. Die Nichtregierungsorganisationen sind für ihre Dienstleistungen auf Spendenmittel angewiesen – die angesichts der Finanzkrise immer knapper werden. Die im vorigen Herbst verabschiedeten Änderungen der Steuerbestimmungen grenzten die Steuerbefreiungs-Möglichkeit ein bzw. wurden von vielen Bürgermeistern dahingehend interpretiert. Das hätte bedeutet, dass Sozialeinrichtungen aus ihrem Budget, das angesichts der Teuerungen ohnehin nicht ausreichend ist, Mittel an die Kommunen abführen müssen, die das Loch für Betreuungsmittel noch mehr vergrößert hätten. Im Fall des Dr.-Carl-Wolff-Vereins in Hermannstadt/Sibiu wären das zum Beispiel 240.000 Lei gewesen. Organisationen nationaler Minderheiten, die aus dem Staatshaushalt Mittel für ihre gemeinschaftsfördernden und Kulturprojekte sowie Publikationen erhalten, hätten davon den Kommunen, in denen sie ihre Sitze haben, Summen abtreten müssen. Sowohl Sozialeinrichtungen als auch Minderheitenorganisationen ist es untersagt, die zweckgebundenen Mittel anders als in den Vorgaben angeführt zu verwenden.
Durch politische Verhandlungen konnten die beiden Abgeordneten Ovidiu Ganț (DFDR) und Silviu Vexler (jüdische Minderheit) die Mitglieder der Regierungskoalition auf die geschaffene Situation hinweisen und die Verabschiedung der Novellierung per Dringlichkeitserlass erwirken. Diese kommt auch allen anderen von Nichtregierungsorganisationen unterhaltenen Einrichtungen mit sozialem Profil zugute, die ihre Dienstleistungen in Gebäuden anbieten, die ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt worden sind.
Für die deutsche Minderheit bedeutet diese Änderung der Abgabenordnung, dass die Altenheime und Forumsgebäude (abgesehen von jenen, in denen Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden) von der Grundsteuer per Gesetz befreit und nicht mehr auf das Wohlwollen von Bürgermeistern und Kommunalräten angewiesen sind. Noch eine gute Nachricht konnte der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganț bekanntgeben: Für das laufende Jahr stehen dem Deutschen Forum 21 Millionen Lei für seine gemeinschaftsfördernden und Kulturprojekte zur Verfügung. „Die Summe ist folglich dieselbe wie 2025, damit können unsere Vorhaben unter guten Bedingungen umgesetzt werden“, erklärte er.





