Reschitza - Die Direktion für Sozialfragen der Stadtverwaltung Reschitza teilte in diesen Tagen mit, dass die Zahl der Familien, denen das staatliche garantierte Minimaleinkommen ausgezahlt wird, stetig sinkt. Und die Familien, denen diese Hilfe zusteht, bestehen auch aus immer weniger Mitgliedern. Unter den im März 2021 unterstützungsberechtigten 72 Familien mit 169 Personen gibt es gegenwärtig 36 Alleinstehende. Zwölf Familien bestehen aus zwei Personen, acht aus mehr als fünf Personen.
Mehrheitlich sind es aber nach wie vor die Kinder, die zu den Unterstützungsberechtigten gehören. Von den 169 Personen sind 95 Kinder. Zudem: 21 der 74 Erwachsenen sind Erziehungsberechtigte, die Kinder im Alter bis zu sieben Jahren in ihrer Obhut haben. Außerdem: 24 der 71 Erwachsenen haben altersmäßig die Rentenschwelle überschritten, vier sind arbeitsunfähig. Damit verbleiben laut Direktion für Sozialfragen bloß noch 22 Erwachsene, die arbeitsfähig sind, aber die Sozialunterstützung in Anspruch nehmen.
Jede der zur Sozialunterstützung berechtigten Familien muss eine Person stellen, die der Stadt für die Durchführung einer sozial wichtigen Aufgabe in der Stadtbewirtschaftung zur Hand geht. Die Sozialdirektion: „Im Februar 2021 waren 18 der Unterstützungsberechtigten Arbeiten zum Nutzen der Stadt zugeteilt, vor allem in der Sauberhaltung der Stadtstraßen: Kehren, Müllentfernung, Mülltransporte, Gullis säubern, Frühlingsputz in den Parks usw. Jetzt, im März, sind 20 Personen dieser Kategorie im Einsatz. Auch in den städtischen Treibhäusern.“
Zu leisten sind monatlich – je nach dem Quantum der Sozialunterstützung – zwischen 16 und 96 Stunden „sozial nützliche Arbeit“, in einer Tagesarbeitszeit von 8 Stunden. Das Geld für diese Sozialleistungen kommt vom Staatshaushalt, über den Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Familie, Sozial- und Seniorenschutz.