Zwei Schmiergeldärzte mit Bewährungsstrafe

Gegen den dritten Schmiergelddoktor laufen die Ermittlungen immer noch

Arad - Das Kreisgericht Arad hat im Falle von Ioan Ungur aus Karansebesch und Ioan Cenda aus Orawitza sein Urteil gefällt: da die beiden ihre Taten zugegeben haben, entschied das Gericht auf eine relativ milde Strafe: drei Jahre auf Bewährung und weitere fünf Jahre Verlust bürgerlicher Rechte (Ausnahme: das Recht zu wählen).
Das Gericht hat den beiden Schmiergeldärzten, die Krankenrenten gegen Geld verschrieben, zugutegehalten, dass sie einerseits die Untersuchungen der Staatsanwälte nicht durch Leugnen in die Länge gezogen haben, andrerseits kam das Gericht ihnen entgegen, indem es, statt jeden einzelnen Fall von Schmiergeldgabe und -annahme separat abzuurteilen (im Falle von Ungur handelte es sich um acht nachgewiesene Fälle, bei Cenda um vier), fasste das Gericht die Schmiergeldfälle zusammen unter „Schmiergeldannahme im Wiederholungsfall”, was sich letztendlich ebenfalls strafmildernd auswirkte.

Ioan Ungur und Ioan Cenda wurden also zu drei Jahren auf Bewährung und Anwendung des Art. 66 des Strafgesetzbuchs (Verlust des Rechts, in öffentliche Ämter gewählt zu werden usw., binnen fünf Jahren) verurteilt. Auch das Recht, als Ärzte zu praktizieren, hat ihnen das Gericht für fünf Jahre abgesprochen. Sie müssen sich also in den nächsten Jahren eine andere Einkommensquelle suchen. Beide Verurteilte müssen binnen des kommenden Jahres 90 Tage lang in ihrer Ortschaft eine gemeinnützige Arbeit leisten, die ihnen das Rathaus vorschreibt, bestimmte das Arader Kreisgericht. Das Urteil des Arader Kreisgerichts kann noch beim Temeswarer Appellationsgericht angefochten werden, sowohl durch die Verurteilten als auch durch die Antikorruptionsstaatsanwälte.

Der dritte der Schmiergeldärzte, der Reschitzaer Sebastian Telbis, der die ärztliche Expertise der Rentenversicherung des Verwaltungskreises Karasch-Severin leitete und dem die Staatsanwälte in fast 400 Fällen Schmiergeldannahme (einschließlich in Form diverser Sachwerte) nachgewiesen haben, leugnet nach wie vor den Strafbestand, steht unter Hausarrest und hat sich gerichtlich gegen die Beschlagnahmungen seiner Geld- und Vermögenswerte von rund einer Million Euro gewandt, die von der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft verfügt wurden bezüglich von Einkommenswerten, die er und seine Familie (seine Frau ließ sich vor Kurzem als Richterin in Rente versetzen) nicht rechtfertigen können.