Am 19. und 20. November fand in Bukarest die 28. Sitzung der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien statt. Leiter der deutschen Delegation war Bundesbeauftragter Dr. Bernd Fabritius, die rumänische Seite wurde von Clara Staicu, Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten, den Nahen Osten und Afrika im Außenministerium Rumäniens, geleitet. Schwerpunkte der diesjährigen Sitzung waren unter anderem neue Entwicklungen im Schutz nationaler Minderheiten in Rumänien, europarechtliche Abstimmungsfragen im Krankenversicherungswesen, die Sicherung des muttersprachlichen Unterrichts im staatlichen Schulwesen sowie die Kosten für den Unterhalt der Altenheime und sozialen Dienstleistungszentren der deutschen Minderheit in Rumänien. Lesen Sie hier den Bericht des Vorsitzenden des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR), Dr. Paul-Jürgen Porr:
Protest gegen weitere Kürzungen staatlicher Minderheitengelder
Wie in jedem Jahr seit Abschluss des Freundschaftsvertrags zwischen Rumänien und Deutschland 1992 wurde die deutsche Minderheit in Rumänien auch 2024 von beiden Staaten trotz verschiedener, sich überlappender, Krisen finanziell (und nicht nur) umfassend unterstützt. Dafür möchte ich auch bei dieser Gelegenheit den beiden Regierungen über die hier anwesenden Vertreter unseren herzlichsten Dank aussprechen. Die Tatsache, dass wir uns heute zum 28. Mal zu diesem Zweck treffen, ist ein beredter Beweis für das Gesagte. Trotzdem muss gesagt werden, dass wir heuer 10 Prozent der zugesagten Gelder im Rahmen der erzwungenen Sparmaßnahmen verloren haben.
Wir verstehen, dass das riesige Haushaltsdefizit in Rumänien solche Maßnahmen erfordert, auch wenn nicht wir zu diesem Defizit beigetragen haben. Aber wir protestieren auf das Schärfste gegen die Ankündigung, dass wir 2026 eventuell um 40 Prozent weniger Geld bekommen sollen, denn das würde heißen, dass wir keine Schülertransporte, kaum Kulturveranstaltungen usw. organisieren könnten, dass sogar die Existenz unseres Verbandes in Frage gestellt wird.
Unterricht in deutscher Muttersprache: Lehrermangel
Betreffend den Unterricht in deutscher Muttersprache muss gesagt werden, dass dieser bei uns sehr lange Tradition hat, selbst unter Ceaușescu weiter erhalten blieb und ein hohes Qualitätsniveau hatte und hat. Diesen weiter zu erhalten ist eines der Hauptziele des DFDR und dabei werden wir von beiden Regierungen voll unterstützt. Der Beruf des Lehrers ist leider in Rumänien wegen der im Vergleich zur freien Wirtschaft kleinen Löhne nicht besonders attraktiv, so dass vor allem Deutsch sprechende Lehrkräfte viel zu oft in rentablere Gebiete abwanderten. Das hat den Bundestag seit mehreren Jahren bewogen, dem Antrag des DFDR stattzugeben und den Lehrkräften, die an deutschen muttersprachlichen Schulen unterrichten, eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen, so dass eine Abwanderung der Lehrer tatsächlich gestoppt werden konnte und junge Hochschulabsolventen wieder mehr Interesse am Lehrerberuf zeigen. Diese Gelder wurden gerecht und transparent, jeweils in Form von zwei Jahresprämien, zur Zufriedenheit der Zielgruppe verteilt. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass die Anzahl unserer Lehrer sich nicht weiter verringert, also evtl. Klassenzüge oder sogar Schulen in einigen Jahren geschlossen werden müssten, was zur Folge hätte, dass in weiteren Jahren die Anzahl der Deutsch Sprechenden fallen würde, was letztendlich auch auf die in Rumänien ansässigen deutschen Wirtschaftsunternehmen negative Auswirkungen hätte. Für das DFDR ist der Erhalt der muttersprachlichen Schulen aus all diesen Gründen von vitalem Interesse! Aus diesem Grund hoffen wir, dass diese Aufwandsentschädigung genau so erhalten bleibt, auch wenn sie ab nun nicht mehr über das Auswärtige Amt, sondern über das BMI abgewickelt wird.
In den vergangenen Jahren wurde in der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission wiederholt auf die Bedeutung des Zentrums für Lehrerfortbildung in deutscher Sprache Mediasch (ZfL) für den deutschsprachigen Unterricht hingewiesen. Dieses Zentrum eingerichtet zu haben und zu erhalten, ist ein Verdienst des rumänischen Bildungsministeriums. Leider ist die Tätigkeit des ZfL in den letzten Jahren durch eine akute Unterfinanzierung seitens des Bildungsministeriums eingeschränkt. Soll die Qualität der Arbeit des ZfL erhalten bleiben, muss der Zustand der Unterfinanzierung enden und das ZfL den gleichen Status wie Fortbildungszentren für rumänische Lehrkräfte erhalten.
Ein Problem, bei dem ebenfalls das rumänische Bildungsministerium gefordert sein wird, ist die Erarbeitung neuer Lehrpläne und entsprechender Schulbücher, nach der Bewilligung der Stundenpläne für die Klassen 9 bis 12. Leider sehen diese in einigen Fachrichtungen eine geringere Anzahl von Pflichtstunden für das Fach Deutsch als Muttersprache vor, was geringere Sprachkompetenzen der Schulabgänger zur Folge haben könnte. Positiv hervorzuheben ist, dass seit vier Jahren bedeutend mehr Lehrbücher für die Klassen 1 bis 8 übersetzt und gedruckt wurden als in den Jahren davor. Auch die Erarbeitung von deutschsprachigen Schulbüchern hat zugenommen. Die Einstellung einer Schulbuchreferentin seitens des DFDR hat sich als sehr effizient erwiesen.
Es gibt einige lokale Probleme, wie z. B. im Sathmarer Ettinger-Lyzeum, wo kein Sportsaal existiert.
Wir bitten ebenfalls um eine klare Stellungnahme der deutschen Seite, ob die Entsendung von Gastlehrern noch beabsichtigt ist, wovon wir hoffen, ausgehen zu dürfen. Wir bitten also hiermit, in den zuständigen Kultusministerien der Bundesländer darauf hinzuwirken, entsendungswillige Lehrkräfte freizustellen und auf die Möglichkeiten in Rumänien hinzuweisen, vor allem in Städten wie z.B. Suceava, wo der Mangel an deutschsprachigen Lehrern noch akuter ist.
Duale Ausbildung nach deuschem Vorbild unterstützt
Ein anderer Aspekt, den wir voll und ganz unterstützen, ist die duale Ausbildung nach deutschem Vorbild, die an einigen Orten (Kronstadt/Brașov, Temeswar/Timișoara, Hermannstadt/Sibiu, Mühlbach/Sebeș) vor allem durch Initiative der deutschen Wirtschaftsklubs und der deutschen Botschaft Bukarest schon gut funktioniert. Sicher ist da auch das rumänische Bildungsministerium gefordert, und das nicht nur die duale Ausbildung betreffend, sondern die Wiedergründung der Berufsschulen, die nach 1989 leider praktisch eingegangen sind. In den letzten Jahren sind diesbezüglich aber bedeutende Fortschritte zu bemerken.
Ein sehr lobenswerter Aspekt ist, dass an verschiedenen Hochschulen (Klausenburg/Cluj-Napoca, Temeswar, Bukarest u. a.) verschiedene Studiengänge in deutscher Sprache unterrichtet werden. An der Babeș-Bolyai-Universität in Klausenburg wurde heuer das 30-jährige Jubiläum des deutschsprachigen Zweiges gefeiert, was neben den rumänischen und ungarischen Studienlinien europäischen Modellcharakter hat!
Neue Impulse in der Jugendarbeit
Der Zukunft unseres Verbandes gilt nach wie vor unsere ganze Sorge. Deswegen erachten wir es von größter Bedeutung, dass das DFDR eine aktive Jugendorganisation (ADJ) hat, deren Mitglieder die Aufgaben des DFDR weiterführen werden. Durch den Beschluss der Vertreterversammlung des DFDR im April 2023 zur Anstellung mehrerer Jugendreferenten bei der DFDR-Zentrale entsteht eine Jugendabteilung, die hauptamtlich den Jugendorganisationen bei allen anfallenden Aufgaben Unterstützung leistet und mit Rat und Tat zur Seite steht. Wir erwarten von dieser Maßnahme zahlreiche neue Impulse in unserer Jugendarbeit.
Ein wichtiges Anliegen des DFDR in der Jugendarbeit ist die Förderung der Zusammenarbeit der rumäniendeutschen Jugend mit Jugendlichen aus Deutschland, die auf rumäniendeutsche Wurzeln zurückblicken. Diesem hauptsächlichen „Nebenzweck“ diente das Große Sachsentreffen in Hermannstadt 2017, das im August 2024 wiederholt wurde. Jährlich finden im Sinne der Völkerverständigung, aber auch zur Kenntnis des gemeinsamen kulturellen Erbes, mehrere internationale Jugendkooperationen statt. In diesem Sinne findet auch die Internationale Siebenbürgische Akademiewoche seit über 30 Jahren statt.
Probleme bei Rückerstattungen von Immobilien
Betreffend Kultur haben wie-derum beide Regierungen umfassend zum Erhalt unserer Kulturgüter beigetragen. Der Rhythmus der Immobilienrückgaben bzw. Entschädigungen an die Kirchengemeinden ist in den letzten Jahren fast zum Erliegen gekommen, während die Rückgaben an das Forum mit mehr oder weniger fadenscheinigen Gründen abgelehnt wurden, so dass nun mit ungewissem Ausgang prozessiert werden muss. Die vor über einem Jahr geäußerten Hoffnungen mit Blick auf einen Paradigmenwechsel unter der neuen Leitung der Nationalen Agentur für Rückgabe des Eigentums (ANRP) wurden nicht erfüllt. Die Entschädigungszahlungen wurden seit Jahresende 2023 ausgesetzt. Das Kreisforum Kronstadt beispielsweise wartet seit Jahren schon auf die zustehenden Entschädigungen. Ein noch zaghafter Versuch des besagten Paradigmenwechsels kommt mit der Aufforderung, der ehemalige Eigentümer möge zusätzliche Beweise erbringen, dass die Immobilien auch über den 6. März 1945 hinaus noch genutzt worden sind, so dass sie nicht mehr mit der rechtlichen und tatsächlichen falschen Begründung der Übernahme durch den rumänischen Staat von der Deutschen Volksgruppe – und damit vor dem 6. März 1945 erfolgt – abgewiesen werden. Dieses formale Argument, dass diese Anträge auf Rückgabe nicht unter die Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 94/2000 fallen, ist juristisch falsch und inopportun, abgesehen davon, dass eine rechtliche und tatsächliche Übergabe von kirchlichem Eigentum an die deutsche Volksgruppe nur in ganz wenigen Einzelfällen (unter einem Prozent) im Grundbuch vermerkt worden ist, wobei auch hier keine rechtliche und tatsächliche Übergabe der grundbücherlichen Eintragung vorangegangen ist. Hier gilt es, einfach korrekt und in Verantwortung zu entscheiden und die noch verbliebenen Rückgabeanträge positiv zu bescheiden, so wie das in den 1990er Jahren von der ANRP erfolgt ist.
Stiftung Kirchenburgen: hängt Finanzierung in der Luft?
Erwähnenswert ist die Stiftung Kirchenburgen, die als Schirmherren die beiden Staatspräsidenten hat. Anlässlich des Besuchs von Bundespräsident Steinmeier wurde symbolisch die Kirchenburg Großau/Cristian von beiden Präsidenten besucht, wobei Bundespräsident Steinmeier sehr beeindruckt war. Trotzdem ist die Finanzierung durch das BKM ausgelaufen und ein neuer Antrag wurde nicht bewilligt. Wir hoffen, dass durch die Ansiedlung der Förderung beim BMI und durch die erneute Vorlage des Antrags im Bundestag eine Finanzierung für die Jahre 2026-2029 gesichert werden kann.
Auch in den schwäbischen Dörfern im Banat gibt es eine Reihe von Kirchen, die durch die massive Auswanderung der Deutschen in einem bedauerlich schlechten Zustand sind. Um dieses kulturelle und historische Erbe zu erhalten, wäre unser Kulturministerium gefordert.
Brukenthalmuseum: Versprechen, keine Taten
Es gab dann ein Problem, dass schon seit 20 Jahren besteht: Das Brukenthalmuseum in Hermannstadt wurde 2005 dem rechtmäßigen Eigentümer, der evangelischen Kirchengemeinde in Hermannstadt, zurückerstattet. Es wurde damals zwischen Kulturministerium und dem evangelischen Bischofsamt ein Abkommen unterzeichnet, das die gemeinsame und zwar paritätische Verwaltung dieses herausragenden Erbes festlegt. Diesem folgte endlich voriges Jahr ein diesbezüglicher Regierungsbeschluss.
Es gibt aber noch genügend Probleme, die am Besten durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe gelöst werden könnten, die es auch zum Erfolg des Regierungsbeschlusses gebracht hat. Die Tätigkeit der 2023 ins Leben gerufenen paritätischen Arbeitsgruppe von Kulturministerium, Bruken-thalmuseum und Evangelischer Kirchengemeinde A. B. Hermannstadt ist nach dem Erscheinen der Notstandsverordnung Nr. 60 (Amtsblatt vom 10.6.2024) und des dadurch erst möglich gewordenen Regierungserlasses Nr. 657 (Amtsblatt vom 18.6.2024) ins Stocken geraten. Gemäß Zusicherungen von Kulturminister András Demeter soll dieser Zustand überwunden werden, kirchenseitig wurden die Kommissionsmitglieder nominalisiert. Dem im Protokoll der Kommission von 2024 festgehaltenen Versprechen der interimistischen Museumsleitung, bis Jahresende die Rückerstattung und Übergabe des mobilen Museumsgutes an die Kirchengemeinde abzuschließen, sind keine nennenswerten Taten gefolgt.
Bedeutendes Forschungsinstitut soll eigenständig bleiben
Das Forschungsinstitut für Geisteswissenschaften (ICSU) Sibiu der Rumänischen Akademie soll auf Wunsch des Akademiepräsidenten mit einem Forschungsinstitut in Klausenburg zusammengelegt werden. Das Institut ist das einzige, das sich schwerpunktmäßig mit der Erforschung des Kulturerbes der Deutschen aus Rumänien befasst und den deutsch-rumänischen Beziehungen eine besondere Aufmerksamkeit schenkt. Es zählt zu den renommiertesten und erfolgreichsten Forschungsinstituten Rumäniens. Hier wird auch die einzige deutschsprachige wissenschaftliche Zeitschrift Rumäniens redigiert, hier werden Grundlagenwerke wie das Siebenbürgisch-sächsische Wörterbuch herausgegeben. Wir bestehen auf der administrativen Eigenständigkeit des Instituts, vor allem wegen der mannigfaltigen Kooperation mit zahlreichen ähnlichen Forschungsinstituten in Deutschland, die andernfalls in Frage gestellt würden.
Sanierungsbedürftiges Staatsarchiv: Verlust von Archivschätzen droht
Das Staatsarchiv Hermannstadt ist 2005 der Evangelischen Kirche A.B. als Gebäude des Archivs der Sächsischen Nationsuniversität zurückerstattet worden. Ohne eine Grundsanierung droht aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen Lagerungsbedingungen und der hohen Temperaturschwankungen in wenigen Jahren der vollständige Verlust dieser einzigartigen Archivschätze, wie z. B. das 800-jährige Andreanum oder das Dokument der Dreistufenrakete von Conrad Haas aus dem 16. Jahrhundert. Da die Mieteinnahmen viel zu gering für eine grundlegende Renovierung sind, ersuchen wir das Kulturministerium, eine ähnliche Formel zu finden wie beim Brukenthalmuseum.
Wirtschaftsförderung über das BMI und Rückflussgelder
Betreffend Wirtschaftsförderung über das Bundesministerium des Innern, d. h. Gründung von Klein- und Mittel-Unternehmen, läuft diese finanzielle Hilfe, zu sehr günstigen Bedingungen für die Geförderten, seit über 30 Jahren. Es wurden so im Laufe der Zeit tausende Arbeitsplätze geschaffen. Wichtig ist nicht nur diese Förderung, sondern für das DFDR die Rückflussgelder, die zum Teil für gemeinschaftsfördernde, bzw. ethnokulturelle Maßnahmen verwendet werden können, was äußerst nützlich ist. Es ist dies übrigens der einzige investive und nicht nur konsumtive Sektor in der Förderung der deutschen Minderheit. Wir freuen uns, dass die Leitung des BMI es gebilligt hat, die vom BMI gewährten wirtschaftlichen Hilfen für die deutsche Minderheit in Rumänien als Maßnahme weiter bestehen zu lassen. Dieses wird uns helfen, unsere Eliteförderung und unsere Arbeit in den Begegnungsstätten weiter auszubauen.
Sozialarbeit und Altenheime wichtig für die Gemeinschaft
Wegen der Altersstruktur unserer Gemeinschaft ist Sozialarbeit für das DFDR ein wichtiges Problem. Von beiden Regierungen gefördert, sind unsere Altenheime bzw. andere soziale Einrichtungen (z. B. Essen auf Rädern) voll in Anspruch genommen. Hilfe kommt auch von den Sozialwerken der Landsmannschaften, bzw. über die diakonischen Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche. Die konsistente Aufstockung der Gehälter im staatlichen Gesundheitswesen hatte aber zur Folge, dass ein Großteil der Pflegekräfte abgewandert ist oder es tun will. Deshalb drohte eine ähnliche Tendenz wie im Schulwesen. Dazu kommen die enormen Preiserhöhungen bei Gas und Licht, die kürzlich erfolgte Erhöhung der Mehrwertsteuer, sowie die fast zehnprozentige Inflation. Deshalb wurde der Beitrag des rumänischen Staates bedeutend erhöht (von 250 Lei auf 1000 Lei pro Heimbewohner). Ein großes Problem ist u. a. die Anhebung des Mindestlohns in Rumänien nach EU-Normen, was für die Altenheime eine große finanzielle Herausforderung ist. Deshalb ist unsere Bitte an das BMI, schon in diesem Jahr die zugesagte Finanzierung für die beiden großen Altenheime in Temeswar und Hermannstadt um zehn Prozent zu erhöhen. Ein großes Problem ist auch der Erlass Nr. 2489 aus dem Dezember 2023, der die in einigen Heimen bei Bukarest festgestellten Missstände korrigieren soll. Das ist absolut löblich, nur besagt derselbe Erlass, dass die staatliche Sozialbehörde aus dem jeweiligen Kreis bestimmen wird, ob und wer in ein staatliches oder privates Heim aufgenommen werden soll. Das ist im Falle unserer Altenheime absolut inadäquat, da es transparente Wartelisten gibt und dazu kommt die Tatsache, dass der Erlass weit über die Kontrollfunktionen der Sozialämter hinaus geht und den Heimbewohnern vorschreibt, was diese tun dürfen und sollen. Über diesen Missstand wurde auch die deutsche Botschaft in Bukarest informiert, weil 80 Prozent der Finanzierung dieser beiden Altenheime aus Mitteln der Bundesregierung kommen. Im Sommer 2024 hat das Dr. Carl-Wolff-Altenheim beim Umweltministerium ein Projekt für das Einführen und Anbringen von Photovoltaik-Paneelen eingereicht und leider bis heute keine Antwort bekommen. Es wäre ein solider finanzieller Beitrag des rumänischen Staates, wenn das Altenheim die Zusage für dieses Projekt erhalten würde.
Entschädigungen für Deportierte und Nachkommen
Es werden weiterhin die ehemals in die UdSSR als Zwangsarbeiter Deportierten von beiden Staaten unterstützt und auch deren Kinder und Stiefkinder, inklusive die im Ausland lebenden. So erhielten schon zahlreiche Antragsteller im In- und Ausland ihre Zahlungsbescheide. Leider hat in einigen Kreisen die zuständige Behörde AJPIS die Anträge der Kinder der ehemaligen Deportierten mit der Begründung abgewiesen, dass die Bescheinigungen der evangelischen Kirche A. B. in Rumänien keine offiziellen Dokumente im Sinne des Gesetzes darstellten. Hier handelt es sich um eine eklatante Übertretung des Gesetzes, welches alle legalen Beweismittel für die Verschleppung nach Russland zulässt, inklusive Zeugenaussagen. Ebenso wurden die vom Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes übermittelten Originalunterlagen aus Russland (die Interniertenkarteien, die aus Moskau übernommen wurden) abgewiesen, was absolut inakzeptabel ist. Rezent wurde auch den im Ausland lebenden Kindern der Russlanddeportierten Krankenkassenbeiträge abgezogen, obwohl diese mit der rumänischen Krankenkasse nichts zu tun haben.
Seit Februar 2022 hat sich das DFDR auch aktiv für die Hilfe von ukrainischen Flüchtlingen eingesetzt und tut es weiterhin.
Parlamentarische Vertretung der Minderheiten in Gefahr
Last but not least, versucht das DFDR im politischen Bereich, wie schon seit seiner Gründung, nicht nur theoretisch Brückenbauer zwischen unseren beiden Ländern zu sein, sondern diese Funktion tatsächlich mit Leben zu füllen. Die aktive Teilnahme von Forumsvertretern bei Arbeitsbesuchen rumänischer Regierungsdelegationen in Deutschland, sowie bei Besuchen verschiedener Delegationen von Politikern aus Deutschland in Rumänien (Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister, Bundestagsabgeordnete, hohe Vertreter von Bundesländern u.a.) ist dadurch gekennzeichnet, dass das DFDR immer Ansprechspartner ist.
Leider will einer der Koalitionspartner (USR) durch einen eingebrachten Gesetzesentwurf den ethnischen Minderheiten die parlamentarische Vertretung verwehren, was ein klarer Rückschritt der Demokratie wäre, wobei die Regierung diesbezüglich keinen negativen Standpunkt abgegeben hat. Wir protestieren deshalb aufs schärfste gegen diesen Gesetzesentwurf und hoffen, dass Rumänien, das wegen seiner Minderheitenpolitik stets, zu Recht, gelobt wurde, dieser Politik treu bleibt.





