Die Selbstvergötterung der Justiz

Rumäniens Richter verweigern die Reform, streiken wider das Gesetz – und verlieren das Vertrauen der Bürger

Es war kein spektakulärer Verfassungsbruch, kein Skandal von Macht und Geld – nur ein „Verfahrensfehler“. Doch das Urteil, mit dem das Verfassungsgericht die Reform der Sonderrenten für Richter und Staatsanwälte stoppte, hat das Land erschüttert. Premierminister Ilie Bolojan wollte ein System beenden, das längst zum Zerrbild der Gerechtigkeit geworden ist: Pensionen, die das letzte Gehalt fast vollständig ersetzen, und ein Rentenalter, das vielerorts unter fünfzig liegt. Ein Beispiel illustriert, wie tief dieses System verrottet ist: Mihail Udroiu, Richter am Obersten Gerichts- und Kassationshof, beantragte im Oktober seine Pensionierung – mit 48 Jahren. Udroiu ist in der Öffentlichkeit kein Unbekannter: Er leitete in seiner Laufbahn Verfahren mit hoher politischer Brisanz, verfasste juristische Handbücher, unterrichtete als Dozent – und häufte gleichzeitig ein beträchtliches Vermögen an, darunter neun Wohnungen, ein 350-Quadratmeter-Haus und mehrere Nebeneinkünfte. Dass jemand mit einem derart privilegierten Lebenslauf aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, um anschließend eine Pension in Höhe von mindestens drei Vierteln seines letzten Gehalts zu beziehen, wirkt wie eine Karikatur des Begriffs „Unabhängigkeit“. Es zeigt, was Bolojan meinte, als er sagte, die Privilegien der Justiz seien für die Gesellschaft „unerträglich“ geworden.

Fünf der insgesamt neun Verfassungsrichter erklärten am 20. Oktober das Gesetz für verfassungswidrig – nicht wegen einer Schwächung der richterlichen Unabhängigkeit, sondern wegen eines Verfahrensfehlers: Die Regierung habe die Stellungnahme des Justizrats (CSM) nicht abgewartet. Ein formales Versäumnis, gewissdoch eines, das ein gesellschaftliches Beben auslöste. Denn es trifft ein Land, das sich seit Jahren in einem moralischen Stillstand befindet.

Der angesehene Philosoph und Bürgerrechtler Gabriel Andreescu sprach von einer „peinlichen Entscheidung“ und davon, dass die Richter „die Krise des Verhältnisses zwischen Justiz und Gesellschaft auf den Höhepunkt getrieben“ hätten. Ihre Begründung sei von einer geradezu „mediokren“ Logik: Kein Wort darüber, dass die Verfassung nirgendwo festhält, Richter hätten Anspruch auf Sonderrenten; kein Wort darüber, dass Unabhängigkeit nicht mit Lebens standard verwechselt werden darf. Andreescu nennt das Verhalten der Justiz eine „kollektive Halluzination“. Eine Kaste habe sich etabliert, die ihre gesellschaftliche Sonderstellung mit moralischen Begriffen tarnt. In Wahrheit, schreibt er, sei die rumänische Verfassung eindeutig: Sie garantiere die institutionelle Unabhängigkeit der Justiz, nicht aber deren finanzielle Bequemlichkeit.

Diese Haltung offenbart sich nicht nur in Urteilen, sondern auch in einem Akt offener Selbstherrlichkeit: Seit dem 29. August be fanden sich Richter und Staatsanwälte im wilden Streik – einem Protest ohne jede Rechtsgrundlage, denn Angehörige der Justiz dürfen nicht streiken. Doch wer sollte das feststellen? Die Streiken den selbst? Wochenlang blieben Gerichtssäle leer, Verfahren ruhten, Urteile wurden vertagt. Der Schaden ist messbar – und moralisch verheerend. Einige Beispiele aus der Praxis: In einem Dorf im Banater Bergland streiten zwei Nachbarn seit 2022 über eine Grundstücksgrenze. Nach Jahren sporadischer Verhandlungen wurde die Sitzung vom Oktober 2025 wegen des Streiks auf Mai 2026 vertagt. Das ist keine Justiz mehr, das ist eine Schande. Oder nehmen wir einen Bürger, der gegen seinen Rentenbescheid klagte: Einge reicht im September 2024, erster Termin bei einem Kreisgericht in Westrumänien im März 2026. Am Obersten Gerichtshof werden inzwischen Prozesse für das Jahr 2027 terminiert. Das Recht zieht sich zurück, das Vertrauen verdampft.

Der frühere EU-Richter Valerius M. Ciucă, ein feiner Jurist und scharfer Beobachter, hat diese Selbstherrlichkeit mit bitterem Spott kommentiert. „Aquila non capit muscas“, schrieb er – der Adler fängt keine Fliegen. Ein Verfassungsgericht, das sich mit Rentenfragen beschäftige, verliere seine Würde. In allen europäischen Demokratien diene die Prozedur der Gerechtigkeit, in Rumänien aber diene die Gerechtigkeit der Prozedur. Ciucăs Zorn ist der eines Humanisten, der sich betrogen fühlt. Richter, die sich auf die Verfassung berufen, um ihre eigenen Privilegien zu sichern, verkehren das Prinzip der Gewaltenteilung ins Gegenteil. Sie schützen sich selbst - nicht das Recht.

Nach dem Urteil folgte die Politik einem altbekannten Reflex: USR-Chef Dominic Fritz schlug eine Verfassungsänderung vor, um die Sonderrenten abzuschaffen. Das klingt entschlossen – ist aber ein Irrweg. Denn die Verfassung ist nicht das Problem. Sie garantiert die Unabhängigkeit der Justiz, nicht ihre materielle Unantastbarkeit. Wer nun nach einer neuen Verfassung ruft, verkennt das Wesen des Skandals: Nicht der Text ist schuldig, sondern seine Hüter. Was also sollte man an der Verfassung ändern? Immer wenn die Verfassungsrichter die Privilegien der Justiz angehörigen geschützt oder gestärkt haben, beriefen sie sich auf die Unabhängigkeit der Gerichte. Soll diese Unabhängigkeit nun aus der Verfassung gestrichen werden, damit Fritz bei den Wählern punktet? Andreescu schreibt, die Justiz betreibe „Politik im eigentlichen Sinn“ – nicht, weil sie den Staat kontrolliere, sondern weil sie sich über ihn erhebe. Fritz sollte ihn lesen; auch andere derzeit allzuwortreiche Politiker täten gut daran, erst nachzufragen, bevor sie handeln oder sich äußern. Mit solcher Rhetorik erweist man nie mandem einen Dienst – sich selbst am wenigsten.

In keinem EU-Staat gibt es ein vergleichbares System. In Deutschland, Frankreich, Spanien oder Italien gilt das Rentenalter der Richter als gesetzlich geregelt, ihre Pensionen sind beitragsabhängig. Niemand käme dort auf die Idee, den Lebensstandard der Richter mit ihrer Unabhängigkeit zu verknüpfen. Rumänien aber hat eine Justiz, die sich selbst für sakro sankt erklärt und in der zugleich ganze Gerichtssäle leer bleiben. Ein paradoxes Schauspiel: eine „unabhängige“ Justiz, die weder Rechenschaft noch Effizienz kennt, und ein Staat, der sich nicht traut, sie zur Ordnung zu rufen. Rumäniens Justizkrise ist, im Kern, eine Vertrauenskrise. Die Bürger erleben Gerichte, die urteilen, wann sie wollen, und Verfassungsrichter, die formale Fristen ernster nehmen als das öffentliche Interesse. Die Justiz, die einst als Bollwerk gegen Korruption galt, wirkt heute wie eine selbstgenügsame Zunft, die ihre Unabhängigkeit als Immunität missversteht.

Der Philosoph Andreescu schreibt, die Macht der Verfas sungsrichter beruhe auf „Respektabilität und Unparteilichkeit“. Beides scheint verloren. Der wilde Streik, die Selbstbezogenheit, die Arroganz der Sonderrechte – sie haben die moralische Autorität der Justiz untergraben. Rumäniens Richter glauben, sie verteidigten die Verfassung. In Wahrheit verteidigen sie sich selbst. Doch Recht, das sich nicht dem Maß der Gerechtigkeit unterwirft, ist nur noch ein Ritual – und der Rechtsstaat ein Schatten seiner selbst.